Holding gründen: wann sie sich für Gründer lohnt, mit Rechenbeispiel
Holding-GmbH für Gründer: Ausschüttung und Exit zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG), Rechenbeispiel, Kosten und die Sperrfrist beim späteren Umbau.
Inhalt (8 Abschnitte)
Kurzantwort: Eine Holding ist eine GmbH oder UG, die deine Anteile an der operativen GmbH hält. Schüttet die operative GmbH Gewinne an die Holding aus oder verkauft die Holding die Anteile, bleiben 95 Prozent davon steuerfrei (§ 8b KStG). Belastet werden nur 5 Prozent, das ergibt rund 1,5 Prozent Steuer statt gut 26 Prozent, wenn du privat beteiligt bist. Der Vorteil ist ein Aufschub: Sobald du Geld aus der Holding privat entnimmst, zahlst du die Steuer doch. Lohnen kann sich die Holding deshalb, wenn Gewinne im Unternehmen bleiben und reinvestiert werden oder ein Verkauf der Firma realistisch ist. Für ein Einzelunternehmen oder kleine Gewinne lohnt sie sich nicht.
Stand: 20. Oktober 2026. Grundlage sind §§ 8b und 23 KStG, §§ 8, 9 und 11 GewStG, §§ 3 Nr. 40, 17, 20 und 32d EStG, § 4 SolZG und § 22 UmwStG auf gesetze-im-internet.de, abgerufen an diesem Tag. Alle Beispiele für 2026, ohne Kirchensteuer. Keine Steuerberatung.
So ist eine Holding aufgebaut
Statt die operative GmbH selbst zu halten, gründest du eine zweite Gesellschaft, die Holding. Sie hält die Anteile an der operativen GmbH, du hältst die Anteile an der Holding.
| Ohne Holding | Mit Holding | |
|---|---|---|
| Wer hält die operative GmbH | du privat | deine Holding-GmbH |
| Gewinnausschüttung landet | auf deinem Privatkonto | auf dem Konto der Holding |
| Steuer auf Ausschüttung | 25 % Abgeltungsteuer + Soli | 5 % steuerpflichtig, rund 1,5 % Steuer |
| Verkauf der Anteile | 60 % des Gewinns zum persönlichen Steuersatz | 5 % steuerpflichtig, rund 1,5 % Steuer |
| Gesellschaften | eine | zwei, mit eigener Buchhaltung und Jahresabschluss |
Gewinnausschüttung: Rechenbeispiel
Die operative GmbH hat ihren Gewinn schon versteuert und schüttet 100.000 Euro aus. Hebesatz der Holding 400 Prozent, Beteiligung 100 Prozent.
| Privat beteiligt | Über die Holding | |
|---|---|---|
| Ausschüttung | 100.000,00 € | 100.000,00 € |
| Steuerpflichtig | 100.000,00 € | 5.000,00 € |
| Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer | 25.000,00 € (25 %) | 750,00 € (15 %) |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % | 1.375,00 € | 41,25 € |
| Gewerbesteuer | – | 700,00 € |
| Steuer gesamt | 26.375,00 € | 1.491,25 € |
| Bleibt | 73.625,00 € | 98.508,75 € |
So kommt die rechte Spalte zustande:
- Körperschaftsteuer: Ausschüttungen bleiben bei der Holding außer Ansatz (§ 8b Abs. 1 KStG). 5 Prozent davon gelten aber als nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 5 KStG) und werden mit 15 Prozent Körperschaftsteuer besteuert (§ 23 KStG).
- Gewerbesteuer: Ist die Holding zu Beginn des Jahres mit mindestens 15 Prozent beteiligt, wird die Ausschüttung beim Gewerbeertrag gekürzt (§ 9 Nr. 2a GewStG). Die 5 Prozent bleiben trotzdem gewerbesteuerpflichtig (§ 9 Nr. 2a Satz 4 GewStG): 5.000 € × 3,5 % × 400 % = 700 €. Bei weniger als 15 Prozent wird die Ausschüttung wieder hinzugerechnet (§ 8 Nr. 5 GewStG).
- Mindestbeteiligung: Unter 10 Prozent Beteiligung gilt die Steuerfreiheit für Ausschüttungen gar nicht (§ 8b Abs. 4 KStG).
Die linke Spalte: Privat zahlst du auf Dividenden 25 Prozent Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 EStG) plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf (§ 4 SolZG).
Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer schrittweise bis auf 10 Prozent im Jahr 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG). Der Vorteil der Holding bleibt dabei bestehen.
Exit: Verkauf der Firma
Noch größer ist der Unterschied, wenn die Anteile an der operativen GmbH verkauft werden. Beispiel: 1 Million Euro Veräußerungsgewinn, Hebesatz 400 Prozent, keine weiteren Einkünfte.
| Privat beteiligt | Über die Holding | |
|---|---|---|
| Steuerpflichtig | 600.000 € (60 %) | 50.000 € (5 %) |
| Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer | 250.529 € | 7.500 € |
| Solidaritätszuschlag | 13.779,09 € | 412,50 € |
| Gewerbesteuer | – | 7.000 € |
| Steuer gesamt | 264.308,09 € (26,4 %) | 14.912,50 € (1,5 %) |
Privat ist der Gewinn ab 1 Prozent Beteiligung gewerblich (§ 17 Abs. 1 EStG), aber nur zu 60 Prozent steuerpflichtig, weil 40 Prozent steuerfrei bleiben (Teileinkünfteverfahren, § 3 Nr. 40 Buchstabe c EStG). Die Einkommensteuer ist hier nach dem Grundtarif 2026 gerechnet. In der Holding bleiben Veräußerungsgewinne außer Ansatz (§ 8b Abs. 2 KStG), 5 Prozent gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 3 KStG).
Der Haken: das Geld steckt in der Holding
Die Holding spart nur, solange das Geld in ihr bleibt. Sie kann damit in neue Projekte investieren, sich an anderen Firmen beteiligen oder Rücklagen bilden. Schüttet sie an dich aus, zahlst du privat wieder 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli. Wer den Gewinn sowieso privat ausgeben will, spart mit einer Holding nichts und zahlt doppelte Verwaltung.
Kosten einer Holding
- Gründung: Eine zweite GmbH oder UG, also noch einmal Notar und Handelsregister. Was das kostet, rechnet der Rechner für Gründungskosten von UG und GmbH. Bei einer GmbH zahlst du außerdem mindestens 12.500 Euro Kapital ein, das in der Holding bleibt.
- Laufend: eigene Buchhaltung, Jahresabschluss, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung, Transparenzregister und IHK. Was ein Steuerberater dafür kostet, steht im Ratgeber Steuerberater: ja oder nein?
- Gewerbesteuer: Die Holding ist als Kapitalgesellschaft immer gewerbesteuerpflichtig, ohne Freibetrag.
Gleich mit Holding gründen oder später umbauen?
Am einfachsten ist es, die Holding von Anfang an mitzugründen. Dann gründet die Holding die operative GmbH, und es gibt keine Sperrfristen.
Besteht die operative GmbH schon, bringst du deine Anteile in die Holding ein, meist steuerneutral über einen Anteilstausch. Dann läuft eine Sperrfrist: Verkauft die Holding die eingebrachten Anteile innerhalb von sieben Jahren, wird der Einbringungsgewinn rückwirkend bei dir versteuert, für jedes abgelaufene Jahr um ein Siebtel weniger (§ 22 Abs. 2 UmwStG). Plant ihr einen Exit in den nächsten Jahren, sollte der Umbau früh passieren und mit einem Steuerberater vorbereitet werden.
Für wen sich eine Holding lohnt
Eher ja:
- Die operative GmbH erzielt Gewinne, die du nicht privat brauchst, sondern reinvestieren willst.
- Ein Verkauf der Firma oder ein Einstieg von Investoren ist realistisch.
- Du willst mehrere Produkte in getrennten Gesellschaften führen.
Eher nein:
- Du bist Einzelunternehmer; eine Holding setzt eine Kapitalgesellschaft voraus. Ob sich der Wechsel lohnt, rechnet der Rechner Einzelunternehmen oder GmbH.
- Die Gewinne sind klein, oder du brauchst sie zum Leben.
Den Rechtsform-Vergleich im Detail zeigt der Ratgeber Rechtsform: Einzelunternehmen, UG oder GmbH, den Weg bis zum Exit der Indie-Hacker-Leitfaden.
Häufige Fragen
Ab wann lohnt sich eine Holding?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Die Holding spart Steuern auf Ausschüttungen und Verkaufsgewinne, solange das Geld im Unternehmen bleibt, und kostet eine zweite Gesellschaft mit Gründung, Buchhaltung und Jahresabschluss. Sie lohnt sich, wenn die gesparte Steuer diese Kosten deutlich übersteigt.
Wie viel Steuer zahlt eine Holding auf Dividenden?
Bei mindestens 15 Prozent Beteiligung rund 1,5 Prozent: 5 Prozent der Ausschüttung sind mit Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer belastet (§ 8b Abs. 1 und 5 KStG, § 9 Nr. 2a GewStG). Unter 10 Prozent Beteiligung ist die Ausschüttung voll steuerpflichtig (§ 8b Abs. 4 KStG).
Kann eine UG eine Holding sein?
Ja. Auch eine UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft, für die § 8b KStG gilt. Sie muss aber ein Viertel ihres um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage stellen, solange sie ihr Kapital nicht auf 25.000 Euro erhöht (§ 5a Abs. 3 und 5 GmbHG).
Kann ich mein Gehalt über die Holding beziehen?
Als Geschäftsführer bekommst du dein Gehalt von der Gesellschaft, für die du arbeitest; es ist bei dir Lohn und wird normal versteuert. Die Holding ändert daran nichts. Sie wirkt nur auf Ausschüttungen und Verkaufsgewinne.
Was passiert, wenn ich die Holding später einführe und verkaufe?
Bringst du bestehende Anteile steuerneutral in die Holding ein und verkauft sie diese innerhalb von sieben Jahren, wird der Gewinn aus der Einbringung rückwirkend bei dir besteuert, je abgelaufenem Jahr um ein Siebtel weniger (§ 22 Abs. 2 UmwStG).