Rechner

Einzelunternehmen oder GmbH: Steuern im Vergleich

Ob sich die GmbH steuerlich lohnt, hängt vor allem davon ab, wie viel Gewinn im Unternehmen bleibt. Beispiel für 2026 mit 100.000 € Gewinn (ledig, Hebesatz 400 %): Das Einzelunternehmen zahlt 32.098 € Steuern als Freiberufler und 30.849 € als Gewerbebetrieb. Eine GmbH mit 60.000 € Geschäftsführergehalt kommt auf 32.817 €, wenn sie den Rest ausschüttet, und auf 25.677 €, wenn er in der GmbH bleibt; dieser Rest wird bei einer späteren Ausschüttung noch einmal besteuert. Gerechnet ist ohne abziehbare Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung; mit deinen Beiträgen sinkt die Steuer, und der Abstand zwischen den Rechtsformen verschiebt sich.

Stand:

Dein Unternehmen

In Euro, vor Steuern und vor deinem eigenen Gehalt.

Art der Tätigkeit

Freiberufler zahlen als Einzelunternehmen keine Gewerbesteuer.

In Prozent, legt deine Gemeinde fest. Die GmbH zahlt immer Gewerbesteuer.

Als GmbH oder UG

Brutto in Euro, höchstens der Gewinn. Der Rest ist der Gewinn der GmbH.

100 %

Anteil am Gewinn der GmbH nach Steuern. Der Rest bleibt in der GmbH.

Der Antrag ist ab 25 % Beteiligung möglich, ab 1 % auch dann, wenn du für die GmbH beruflich tätig bist und so maßgeblichen Einfluss hast. Er gilt fünf Jahre, solange du ihn nicht widerrufst.

Persönlich
Veranlagung

In Euro, soweit abziehbar, zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherung. Der Betrag wird in beiden Rechtsformen gleich abgezogen, spart aber je nach Steuersatz unterschiedlich viel. Voreingestellt ist 0.

Das Ergebnis rechnet bei jeder Eingabe neu.

Ergebnis für 2026

Mit diesen Werten zahlst du im Einzelunternehmen 718 € weniger Steuern im Jahr als mit der GmbH. Ein Grund: Als Freiberufler zahlst du keine Gewerbesteuer, die GmbH zahlt sie immer.

Einzelunternehmen

Steuern im Jahr32.098 €

Es bleiben 67.902 €, Steuerquote 32,1 %

Gewinn vor Steuern
100.000 €
Einkommensteuer
30.849 €
Solidaritätszuschlag
1.249 €
Steuern gesamt
32.098 €
Bleibt nach Steuern
67.902 €

GmbH oder UG

Steuern im Jahr32.817 €

Es bleiben 67.183 €, Steuerquote 32,8 %

In der Gesellschaft
Gewinn vor Gehalt
100.000 €
Geschäftsführergehalt
−60.000 €
Gewinn der GmbH
40.000 €
Gewerbesteuer
5.600 €
Körperschaftsteuer
6.000 €
Solidaritätszuschlag
330 €
Gewinn nach Steuern
28.070 €
davon ausgeschüttet
28.070 €
davon einbehalten
0 €
Bei dir privat
Einkommensteuer auf das Gehalt
13.747 €
Solidaritätszuschlag auf das Gehalt
0 €
Steuer auf die Ausschüttung
7.140 €
Einkommensteuer
6.768 €
Solidaritätszuschlag
372 €
Steuern gesamt
32.817 €
Bleibt bei dir privat
67.183 €
Bleibt in der GmbH
0 €

Ausschüttung besteuert mit: Abgeltungsteuer (25 %).

Mit dem Teileinkünfteverfahren wären es insgesamt 250 € weniger Steuern.

Unterschied bei den SteuernEinzelunternehmen 718 € günstiger

Werte für 2026, geprüft am 13. Oktober 2026. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung: Er vereinfacht an mehreren Stellen, die unter Was der Rechner nicht berücksichtigt aufgezählt sind. Kleine Abweichungen durch Rundungen des Finanzamts sind möglich.

Inhalt (7 Abschnitte)

So rechnet der Rechner

Beide Seiten starten mit demselben Gewinn vor Steuern. Verglichen wird, wie viel Steuer im Jahr 2026 darauf anfällt und wie viel übrig bleibt. Alle Sätze und Grenzen stammen aus den Gesetzen und amtlichen Bekanntmachungen, die unter „Quellen“ stehen.

Einzelunternehmen

  • Einkommensteuer: Der ganze Gewinn ist dein Einkommen, egal ob du ihn entnimmst. Darauf gilt der Tarif 2026 mit einem Grundfreibetrag von 12.348 € und Sätzen von 14 bis 45 %. Abgezogen werden der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € und die Vorsorgeaufwendungen, die du einträgst.
  • Gewerbesteuer: Nur für Gewerbetreibende. Vom Gewinn geht ein Freibetrag von 24.500 € ab, der Rest wird mit 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
  • Anrechnung: Das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags mindert die Einkommensteuer, höchstens aber die gezahlte Gewerbesteuer und höchstens die Einkommensteuer. Bis zu einem Hebesatz von 400 % gleicht das die Gewerbesteuer rechnerisch aus, darüber bleibt ein Rest.
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Einkommensteuer, aber erst oberhalb einer Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer (40.700 € bei Zusammenveranlagung) und danach zunächst gemildert. Er wird von der Einkommensteuer nach Anrechnung berechnet.
  • Kirchensteuer: 8 oder 9 % der Einkommensteuer, hier ohne die Anrechnung der Gewerbesteuer.

GmbH und UG

  • Geschäftsführergehalt: Es mindert den Gewinn der GmbH. Bei dir ist es Arbeitslohn: Nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 € gilt derselbe Einkommensteuertarif.
  • Gewerbesteuer: Die GmbH ist kraft Rechtsform Gewerbebetrieb, auch bei freiberuflicher Tätigkeit. Einen Freibetrag hat sie nicht, eine Anrechnung auch nicht.
  • Körperschaftsteuer: 15 % des Gewinns, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Freigrenze. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das mit der Gewerbesteuer 29,8 % auf den Gewinn der GmbH.
  • Ausschüttung: Was die GmbH an dich auszahlt, kostet nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Wäre dein persönlicher Tarif günstiger, rechnet der Rechner mit dem Tarif (Günstigerprüfung). Auf Wunsch rechnet er mit dem Teileinkünfteverfahren: Dann sind 60 % der Ausschüttung zum Tarif steuerpflichtig, der Sparer-Pauschbetrag entfällt.
  • Einbehaltener Gewinn: Was in der GmbH bleibt, ist dort versteuert, aber noch nicht bei dir. Die Steuer auf die Ausschüttung fällt später an. Der Rechner nennt im Ergebnis, was diese spätere Ausschüttung nach heutigem Recht kosten würde.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist rechtlich eine GmbH mit kleinerem Stammkapital und wird steuerlich genauso behandelt. Alles, was hier zur GmbH steht, gilt auch für sie. Eine Besonderheit: Die UG muss jedes Jahr ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage stellen. Stell den Regler für die Ausschüttung bei einer UG deshalb auf höchstens 75 %.

Beispiel: 100.000 € Gewinn, ledig, Hebesatz 400 %

Das ist die Voreinstellung des Rechners: freiberuflich, keine Kirchensteuer, als GmbH mit 60.000 € Geschäftsführergehalt und voller Ausschüttung.

Als Einzelunternehmen

  1. Zu versteuerndes Einkommen: 100.000 € minus 36 € Pauschbetrag = 99.964 €.
  2. Einkommensteuer nach Tarif: 30.849 €.
  3. Solidaritätszuschlag: 1.249,38 €.
  4. Summe: 32.098,38 €. Es bleiben 67.901,62 €.

Als GmbH

  1. Gewinn der GmbH: 100.000 € minus 60.000 € Gehalt = 40.000 €.
  2. Gewerbesteuer: 40.000 € × 3,5 % × 400 % = 5.600 €.
  3. Körperschaftsteuer: 15 % = 6.000 €, dazu 330 € Solidaritätszuschlag.
  4. Gewinn nach Steuern: 28.070 €, voll ausgeschüttet.
  5. Einkommensteuer auf das Gehalt: 60.000 € minus 1.230 € und 36 € = 58.734 €, darauf 13.747 €.
  6. Steuer auf die Ausschüttung: 28.070 € minus 1.000 € = 27.070 €, davon 25 % = 6.767,50 €, dazu 372,21 € Solidaritätszuschlag.
  7. Summe: 32.816,71 €. Es bleiben 67.183,29 €.

Die GmbH ist in diesem Beispiel 718,33 € teurer. Mit dem Teileinkünfteverfahren wären es 32.566,46 € Steuern. Bleibt der Gewinn nach Steuern dagegen in der GmbH, sinkt die Steuer des Jahres auf 25.677,00 €; die spätere Ausschüttung der 28.070 € würde nach heutigem Recht 7.403,46 € kosten.

Dieselbe Rechnung für andere Gewinne

Steuern im Jahr 2026: ledig, keine Kirchensteuer, Hebesatz 400 %, Geschäftsführergehalt 60.000 € (höchstens der Gewinn).

Gewinn Einzelunternehmen, freiberuflich Einzelunternehmen, gewerblich GmbH, alles ausgeschüttet GmbH, alles einbehalten
60.000 € 14.219 € 14.219 € 13.747 € 13.747 €
100.000 € 32.098 € 30.849 € 32.817 € 25.677 €
150.000 € 54.701 € 53.507 € 56.984 € 40.590 €
250.000 € 99.011 € 97.274 € 105.317 € 70.415 €

Drei Dinge fallen auf. Erstens: In den Zeilen ab 100.000 € Gewinn ist die GmbH teurer als das Einzelunternehmen, wenn sie alles ausschüttet, und günstiger, wenn der Gewinn in der Gesellschaft bleibt. Zweitens: In der ersten Zeile geht der ganze Gewinn als Gehalt an dich. Der kleine Vorteil der GmbH kommt dort vom Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Drittens: Sobald Solidaritätszuschlag anfällt, zahlt das gewerbliche Einzelunternehmen bei einem Hebesatz von 400 % weniger als das freiberufliche. Der Zuschlag wird von der Einkommensteuer nach Anrechnung der Gewerbesteuer berechnet.

Was sich außer den Steuern ändert

Diese Punkte stehen nicht in der Rechnung, gehören aber zur Entscheidung.

  • Haftung: Für Schulden der GmbH haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). Im Einzelunternehmen haftest du auch mit deinem Privatvermögen. Das Existenzgründungsportal des Bundes weist darauf hin, dass es Ausnahmen gibt, in denen Geschäftsführer und Gesellschafter trotzdem privat haften.
  • Gründung und Kapital: Der Gesellschaftsvertrag der GmbH braucht die notarielle Form (§ 2 GmbHG). Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro (§ 5 GmbHG), vor der Anmeldung zum Handelsregister muss insgesamt mindestens die Hälfte davon eingezahlt sein, also 12.500 Euro (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Die UG darf mit weniger Stammkapital starten, das dann voll eingezahlt sein muss (§ 5a GmbHG).
  • Buchführung und Abschluss: Die GmbH ist Handelsgesellschaft und damit zur Buchführung und zum Jahresabschluss aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet (§§ 238, 242 HGB), ergänzt um einen Anhang (§ 264 HGB). Wer nicht buchführungspflichtig ist, darf seinen Gewinn dagegen als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermitteln (§ 4 Abs. 3 EStG). Für Gewerbetreibende beginnt die steuerliche Buchführungspflicht bei mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn (§ 141 AO).
  • Offenlegung: Die GmbH muss ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen (§ 325 HGB). Kleine Gesellschaften reichen nur Bilanz und Anhang ein, Kleinstgesellschaften nur die Bilanz, auf Wunsch zur Hinterlegung (§ 326 HGB). Für Einzelunternehmen gilt § 325 HGB nicht.
  • Gehalt und Sozialversicherung: Maßstab für das Gehalt ist der Fremdvergleich. Was über das Angemessene hinausgeht, ist nach der Finanzverwaltung eine verdeckte Gewinnausschüttung und mindert den Gewinn der GmbH nicht (§ 8 Abs. 3 KStG). Sozialversicherungspflichtig ist ein Gesellschafter nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich nicht, wenn er durch seinen Kapitalanteil maßgeblichen Einfluss auf die GmbH hat. Im Zweifel klärt das die Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV).

Was der Rechner nicht berücksichtigt

  • Die Beispielzahlen auf dieser Seite rechnen ohne Vorsorgeaufwendungen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindern als Sonderausgaben die Einkommensteuer; trag sie im Feld „Vorsorgeaufwendungen im Jahr“ ein, sonst fällt die Steuer zu hoch aus und der Vergleich verschiebt sich.
  • Der Gewinn ist dein einziges Einkommen. Bei Zusammenveranlagung hat dein Partner kein eigenes Einkommen. Kinderfreibeträge fehlen.
  • Der Gewinn gilt unverändert als Gewerbeertrag. Hinzurechnungen und Kürzungen der Gewerbesteuer, etwa für Zinsen und Mieten, fehlen.
  • Das Geschäftsführergehalt ist sozialversicherungsfrei und der Höhe nach angemessen. Ist es sozialversicherungspflichtig, kommen Beiträge hinzu, die hier fehlen.
  • Du und die GmbH haben außer der Ausschüttung keine Kapitalerträge; der Sparer-Pauschbetrag steht ganz für die Ausschüttung bereit.
  • Die Kosten der GmbH für Gründung, Buchführung, Abschluss und Offenlegung mindern den Gewinn nicht.
  • Die Kirchensteuer wird nicht als Sonderausgabe abgezogen; mit Kirchensteuer ist die Einkommensteuer deshalb leicht zu hoch.
  • Die Thesaurierungsbegünstigung für nicht entnommene Gewinne im Einzelunternehmen (§ 34a EStG) ist nicht gerechnet.
  • Verluste, Verlustvorträge, der Wechsel der Rechtsform und ein späterer Verkauf des Unternehmens sind nicht Teil der Rechnung.
  • Der Rechner nimmt Hebesätze zwischen 200 % und 1.000 % an. 200 % ist der gesetzliche Mindestsatz für 2026; ab 2027 steigt er auf 280 %.
  • Ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz schrittweise bis auf 10 % ab 2032 (§ 23 KStG). Der Rechner zeigt das Jahr 2026.

Keine Steuerberatung: Der Rechner zeigt die Größenordnung und die Mechanik, nicht deine Steuererklärung. Vor einer Entscheidung über die Rechtsform gehört der eigene Fall zu einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater. Stand der Werte: 13. Oktober 2026.

Quellen

Alle Werte geprüft am 13. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Einzelunternehmen oder GmbH: Was ist besser?

Das hängt von drei Dingen ab: Steuern, Haftung und Aufwand. Steuerlich ist die GmbH im Beispiel mit 100.000 € Gewinn und 60.000 € Gehalt bei voller Ausschüttung 718 € teurer als das freiberufliche Einzelunternehmen und bei vollem Einbehalt 6.421 € günstiger. Bei der Haftung steht für Schulden der GmbH nur das Gesellschaftsvermögen ein, im Einzelunternehmen auch dein Privatvermögen. Dafür verlangt die GmbH Stammkapital, einen Notar, Buchführung mit Bilanz und die Offenlegung des Jahresabschlusses.

Ab welchem Gewinn lohnt sich eine GmbH steuerlich?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, wie viel Gewinn du nicht zum Leben brauchst und in der Firma lässt: Dort wird er bei einem Hebesatz von 400 % mit 29,8 % besteuert, im Einzelunternehmen mit deinem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 %. Im Beispiel für 2026 (ledig, gewerblich, 60.000 € Gehalt) spart die GmbH bei 100.000 € Gewinn 5.172 € im Jahr, wenn der Rest in der GmbH bleibt. Schüttest du alles aus, zahlst du 1.968 € mehr als im Einzelunternehmen.

Wie unterscheiden sich Einzelunternehmen und GmbH bei den Steuern?

Im Einzelunternehmen versteuerst du den ganzen Gewinn selbst mit Einkommensteuer; Gewerbetreibende zahlen zusätzlich Gewerbesteuer, die auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Die GmbH zahlt auf ihren Gewinn 15 % Körperschaftsteuer, darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag, und Gewerbesteuer. Dein Geschäftsführergehalt mindert den Gewinn der GmbH und wird bei dir als Arbeitslohn versteuert. Was die GmbH ausschüttet, kostet bei dir noch einmal 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag.

Einzelunternehmen, UG oder GmbH: Wo liegt der Unterschied?

Steuerlich gibt es zwischen UG und GmbH keinen Unterschied: Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH mit kleinerem Stammkapital, der Rechner gilt für beide. Die GmbH braucht mindestens 25.000 Euro Stammkapital, die UG kommt mit weniger aus, muss aber jedes Jahr ein Viertel ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage stellen. Sie kann also höchstens 75 % ausschütten. Im Einzelunternehmen gibt es keine Gesellschaft, die zwischen dir und den Schulden des Betriebs steht: Du haftest auch mit deinem Privatvermögen.

Zahlt ein Freiberufler mit GmbH Gewerbesteuer?

Ja. Eine GmbH gilt immer und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb, auch wenn die Tätigkeit freiberuflich ist. Im Beispiel mit 100.000 € Gewinn und 60.000 € Gehalt sind das bei einem Hebesatz von 400 % 5.600 € Gewerbesteuer im Jahr, die du als freiberufliches Einzelunternehmen nicht zahlst. Anrechnen lässt sich die Gewerbesteuer der GmbH nicht.

Welche Vorteile und Nachteile hat die GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen?

Vorteile: Für Schulden der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen, und Gewinn, der in der GmbH bleibt, wird dort bei einem Hebesatz von 400 % mit 29,8 % besteuert, unabhängig von deinem persönlichen Steuersatz. Nachteile: 25.000 Euro Stammkapital (bei der UG weniger), Gründung beim Notar, Buchführung mit Bilanz, Offenlegung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister und Gewerbesteuer auch für Freiberufler. Holst du den Gewinn vollständig heraus, ist die GmbH im gerechneten Beispiel teurer als das Einzelunternehmen.

Kann ich ein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln?

Ja. Das Umwandlungsgesetz sieht dafür die Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns vor, dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist (§ 152 UmwG). Steuerlich kann der Betrieb auf Antrag zu Buchwerten in die GmbH eingebracht werden, wenn die Bedingungen des § 20 Umwandlungssteuergesetz erfüllt sind. Den Wechsel selbst rechnet der Rechner nicht; er vergleicht nur die laufende Steuer beider Formen.

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