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Kleinunternehmerregelung: Check für Software, SaaS und Apps

Kleinunternehmer bist du, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet; im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €. Dann sind deine Umsätze von der Umsatzsteuer befreit, du ziehst aber auch keine Vorsteuer ab. Für Entwickler wichtig: Zum Gesamtumsatz zählen nur Umsätze, die in Deutschland steuerbar sind. Auszahlungen von Apple aus dem App Store oder von einem Merchant of Record im Ausland gehören nach dem Gesetzeswortlaut in der Regel nicht dazu.

Stand:

Dein Umsatz
Hast du dieses Jahr gegründet?

Eingenommene Beträge aus Umsätzen, die in Deutschland steuerbar sind (was dazugehört, steht unten).

Deine Schätzung für das ganze Kalenderjahr.

Verzichtet hat auch, wer dem Finanzamt Voranmeldungen mit Umsatzsteuer geschickt hat.

Privatkunden in anderen EU-Staaten (optional)

Nur was du selbst verkaufst, etwa über Stripe, an Privatleute außerhalb Deutschlands in der EU. App-Store- und Merchant-of-Record-Verkäufe gehören nicht hierher.

Das Ergebnis rechnet bei jeder Eingabe neu.

Dein Ergebnis

Vorjahr 18.000 €, dieses Jahr 32.000 €: Du bleibst unter beiden Grenzen und kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Dieses JahrSteuerfrei als Kleinunternehmer

Abstand zur Grenze68.000 €

So wurde geprüft

Vorjahr
höchstens 25.000 €
Grenze in diesem Jahr
100.000 €

Auf deine Rechnungen schreibst du keine Umsatzsteuer, sondern einen Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Vorsteuer aus deinen Einkäufen ziehst du nicht ab, Umsatzsteuer-Voranmeldungen gibst du grundsätzlich nicht ab.

Nächstes Jahr: Dein Umsatz dieses Jahres liegt über 25.000 €. Damit bist du nächstes Jahr von Anfang an umsatzsteuerpflichtig.

Rechtsstand 20. Oktober 2026: § 19 UStG in der Fassung ab 2025 und das BMF-Schreiben vom 18.03.2025. Der Check ersetzt keine Steuerberatung. Was er auslässt, steht unter Was der Check nicht prüft.

Inhalt (12 Abschnitte)

So prüft der Check

  1. Vorjahr: Lag dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 25.000 €, bist du im ganzen laufenden Jahr umsatzsteuerpflichtig, auch wenn dein Umsatz jetzt sinkt (Abschnitt 19.1 Abs. 2 UStAE).
  2. Laufendes Jahr: Lag das Vorjahr bei höchstens 25.000 €, bleiben deine Umsätze steuerfrei, solange du im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitest. Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist steuerpflichtig. Das Beispiel des Finanzministeriums: 20.000 € im Vorjahr, 80.000 € bisher, dann ein Auftrag über 40.000 €. Dieser Auftrag ist bereits voll steuerpflichtig.
  3. Gründungsjahr: Fängst du im Laufe des Jahres an, zählt nur der Umsatz dieses Jahres, und die Grenze liegt bei 25.000 € statt 100.000 € (Abschnitt 19.1 Abs. 3 UStAE).
  4. Verzicht: Hast du auf die Regelung verzichtet, versteuerst du regulär, egal wie hoch dein Umsatz ist (§ 19 Abs. 3 UStG).
  5. Nächstes Jahr: Dein Umsatz dieses Jahres ist nächstes Jahr der Vorjahresumsatz. Liegt er über 25.000 €, bist du nächstes Jahr von Anfang an steuerpflichtig.

Der Gesamtumsatz wird nach den Beträgen berechnet, die du tatsächlich eingenommen hast (Abschnitt 19.2 Abs. 1 UStAE). Verkäufe von Anlagevermögen, etwa deines alten Laptops, zählen nicht mit (§ 19 Abs. 2 UStG).

Was bei Software, SaaS und Apps zum Gesamtumsatz zählt

Zum Gesamtumsatz gehören nur Umsätze, die in Deutschland steuerbar sind (§ 19 Abs. 2 mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Ob ein Verkauf in Deutschland steuerbar ist, hängt davon ab, wo er umsatzsteuerlich ausgeführt wird, und das hängt bei Software davon ab, an wen du verkaufst.

Du verkaufst …Ort des UmsatzesZählt zum Gesamtumsatz?
an Kunden in Deutschland, privat oder geschäftlichDeutschlandJa
digital an Privatkunden in anderen EU-Staaten, zusammen höchstens 10.000 € im Vor- und im laufenden JahrDeutschland (§ 3a Abs. 5 Satz 3 UStG)Ja
digital an Privatkunden in anderen EU-Staaten, über 10.000 €Land des Kunden (§ 3a Abs. 5 Satz 1 UStG)Nein, dort gilt die Steuer des Kundenlands
an Unternehmen im AuslandSitz des Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG)Nein
digital an Privatkunden außerhalb der EUWohnsitz des Kunden (§ 3a Abs. 5 Satz 1 UStG)Nein
über den App Store an Kunden in Deutschland und der EUIrland, Sitz von Apple Distribution International (§ 3 Abs. 11a, § 3a Abs. 2 UStG)In der Regel nein
über einen Merchant of Record mit Sitz im AuslandSitz des Merchant of Record (§ 3a Abs. 2 UStG)In der Regel nein

Was nicht in Deutschland steuerbar ist, macht dich trotzdem zum Unternehmer und gehört in deine Einnahmen für die Einkommensteuer. Es zählt nur nicht für die Grenzen der Kleinunternehmerregelung.

App Store und Google Play

Läuft ein Verkauf über eine Plattform, die im eigenen Namen auftritt, gilt umsatzsteuerlich die Plattform als Verkäufer an den Kunden, und du leistest an die Plattform (§ 3 Abs. 11a UStG). Apple schreibt in seinen Entwicklerbedingungen: Für Kunden in Deutschland und den anderen EU-Staaten verkauft Apple Distribution International Ltd. mit Sitz in Irland deine App als Kommissionär, also im eigenen Namen auf deine Rechnung, und kümmert sich in diesen Ländern um die Umsatzsteuer gegenüber den Kunden (Exhibit A und B zu Schedule 2, Stand 27.08.2026).

Deine Leistung an Apple ist eine Leistung an ein Unternehmen und gilt dort als ausgeführt, wo Apple sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG), also in Irland. Nach dem Wortlaut von § 19 Abs. 2 UStG zählt sie dann nicht zu deinem Gesamtumsatz. Für Länder, in denen Apple nur als Vermittler auftritt, und für Google Play prüfst du im jeweiligen Vertrag, welche Gesellschaft verkauft. Lass dir die Einordnung deiner Auszahlungen von einer Steuerberatung bestätigen, bevor du dich auf die Grenzen verlässt.

Stripe oder Merchant of Record

Mit einem Zahlungsanbieter wie Stripe verkaufst du selbst. Jeder Verkauf wird nach der Tabelle oben eingeordnet: Kunden in Deutschland zählen zum Gesamtumsatz, Privatkunden in anderen EU-Staaten bis zur Schwelle von 10.000 € ebenfalls. Ein Merchant of Record wie Paddle verkauft dein Produkt dagegen selbst an die Kunden: In den Bedingungen von Paddle steht, Paddle sei „the reseller of the Product“, Vertragspartner ist für Käufer außerhalb der USA in der Regel die Paddle.com Market Limited aus London. Du leistest dann an Paddle, nicht an die Endkunden.

Kunden in anderen EU-Staaten

SaaS, Apps und andere digitale Produkte sind in der Regel auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen. Verkaufst du sie an Privatleute in anderen EU-Staaten, gilt grundsätzlich die Umsatzsteuer des Landes, in dem der Kunde wohnt. Solange diese Verkäufe zusammen mit Fernverkäufen von Waren im Vorjahr und im laufenden Jahr höchstens 10.000 € betragen, bleibt es bei Deutschland (§ 3a Abs. 5 Satz 3 UStG). Dann gilt für sie auch die Kleinunternehmerregelung.

Liegst du darüber, deckt die deutsche Kleinunternehmerregelung diese Verkäufe nicht ab. Die ausländische Steuer kannst du gesammelt über das One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern erklären (§ 18j UStG); ob in einzelnen Ländern eine Befreiung für Kleinunternehmer möglich ist, regelt das besondere Verfahren nach § 19a UStG. Wie das im Einzelnen läuft, erklärt der Ratgeber zur Umsatzsteuer bei SaaS.

Die Falle bei Einkäufen aus dem Ausland

Kaufst du als Kleinunternehmer Leistungen bei Unternehmen im EU-Ausland ein, zum Beispiel Werbeanzeigen oder Software-Abos, und tritt der Anbieter dir gegenüber als Unternehmen auf, schuldest du die deutsche Umsatzsteuer darauf selbst (§ 13b Abs. 1 und 5 UStG). Die Kleinunternehmerregelung ändert daran nichts (Abschnitt 19.1 Abs. 1 Satz 3 UStAE). Du meldest diese Steuer in einer Voranmeldung für den betreffenden Zeitraum (§ 18 Abs. 4a UStG) und kannst sie als Kleinunternehmer nicht als Vorsteuer zurückholen.

Verzichten oder nicht?

KleinunternehmerVerzicht (Regelbesteuerung)
Umsatzsteuer auf deinen Rechnungenkeinein der Regel 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG)
Vorsteuer aus deinen Einkäufenkein AbzugAbzug möglich (§ 15 UStG)
Voranmeldungengrundsätzlich keinemonatlich oder vierteljährlich
Bindungkeinemindestens 5 Kalenderjahre

Verkaufst du vor allem an Privatleute, macht die Kleinunternehmerregelung dein Produkt bei gleichem Endpreis für dich einträglicher oder für Kunden günstiger. Verkaufst du vor allem an Unternehmen, stört sie sie meist nicht, weil diese die Umsatzsteuer ohnehin zurückholen; dann kann sich der Verzicht lohnen, wenn du viel einkaufst, etwa Hardware. Den Verzicht erklärst du bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 19 Abs. 3 UStG); er gilt vom Beginn des Jahres an, für das du ihn erklärst.

Rechnung als Kleinunternehmer

Auf deiner Rechnung stehen Name und Anschrift von dir und deinem Kunden, deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Ausstellungsdatum, Art und Umfang der Leistung und der Betrag mit einem Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer, zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ (§ 34a UStDV). Diese Rechnung darfst du immer als PDF oder auf Papier schicken, auch an Unternehmen, also ohne E-Rechnung. Empfangen können musst du E-Rechnungen aber auch als Kleinunternehmer.

Was der Check nicht prüft

  • Er rechnet mit dem Gesamtumsatz, den du einträgst, und ordnet keine einzelnen Verkäufe ein. Welche dazugehören, steht in der Tabelle oben.
  • Er sagt nicht, an welchem Tag du eine Grenze überschreitest; das hängt davon ab, wann du welche Beträge einnimmst.
  • Sonderfälle fehlen: Übernahme eines Unternehmens durch Erbfolge, Land- und Forstwirtschaft, Sitz im EU-Ausland (§ 19 Abs. 4 UStG) und das EU-Verfahren für Kleinunternehmer (§ 19a UStG).
  • Für die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer und die Buchführung ist die Kleinunternehmerregelung ohne Bedeutung.

Rechtsstand: 20. Oktober 2026. Der Check erklärt die allgemeinen Regeln und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Quellen

Alle Werte geprüft am 20. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer 2026?

Höchstens 25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG). Im Jahr der Gründung gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung die Grenze von 25.000 € für dieses Jahr (Abschnitt 19.1 Abs. 3 UStAE).

Was passiert, wenn ich die 100.000 € im laufenden Jahr überschreite?

Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist steuerpflichtig, und ab dann gelten die allgemeinen Regeln: Umsatzsteuer auf der Rechnung, Vorsteuerabzug, Voranmeldungen (Abschnitt 19.1 Abs. 2 und 7 UStAE). Eine Übergangszeit bis zum Jahresende gibt es nicht.

Zählen App-Store-Auszahlungen zum Umsatz für die Kleinunternehmerregelung?

In der Regel nicht. Für Kunden in Deutschland und der EU verkauft Apple Distribution International in Irland deine App im eigenen Namen als Kommissionär. Umsatzsteuerlich leistest du an Apple, und diese Leistung gilt dort als ausgeführt, wo Apple sein Unternehmen betreibt (§ 3 Abs. 11a, § 3a Abs. 2 UStG). Sie ist damit nicht in Deutschland steuerbar und zählt nicht zum Gesamtumsatz. Lass dir das für deinen Fall bestätigen.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich nicht: Für Kleinunternehmer gelten die Erklärungspflichten nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG nicht (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Das Finanzamt kann eine Erklärung aber anfordern. Und wer Leistungen aus dem EU-Ausland bezieht, für die er selbst die Steuer schuldet, gibt dafür Voranmeldungen ab (§ 18 Abs. 4a UStG).

Wie lange bin ich an den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung gebunden?

Mindestens 5 Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Danach gilt der Verzicht weiter, bis du ihn mit Wirkung ab dem Beginn eines folgenden Kalenderjahres widerrufst (Abschnitt 19.3 Abs. 4 und 5 UStAE). Erklären kannst du den Verzicht bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Was muss auf einer Rechnung als Kleinunternehmer stehen?

Mindestens Name und Anschrift von dir und deinem Kunden, deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Ausstellungsdatum, Art und Umfang der Leistung und der Betrag mit einem Hinweis darauf, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 34a UStDV). Diese Rechnung darfst du immer als PDF oder auf Papier schicken, auch an Unternehmen.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch nebenberuflich?

Ja. Entscheidend ist nur der Gesamtumsatz deines Unternehmens, nicht, ob du daneben angestellt bist. Dein Gehalt zählt nicht dazu.

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