So wird die Gewerbesteuer berechnet
- Gewerbeertrag: Ausgangspunkt ist der Gewinn nach Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerrecht, erhöht um Hinzurechnungen und gemindert um Kürzungen (§§ 7 bis 9 GewStG). Er wird auf volle 100 € abgerundet.
- Freibetrag: Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen 24.500 € ab, GmbH und UG nichts (§ 11 Abs. 1 GewStG).
- Steuermessbetrag: 3,5 % vom Rest (§ 11 Abs. 2 GewStG).
- Gewerbesteuer: Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde (§ 16 GewStG).
- Anrechnung: Bei Einzelunternehmern sinkt die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die gezahlte Gewerbesteuer und höchstens um die Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte (§ 35 EStG).
Hebesätze der großen Städte 2026
Gewerbesteuer und Belastung nach Anrechnung für ein Einzelunternehmen mit 60.000 € Gewinn; Hebesätze laut DIHK-Hebesatzumfrage, Stand 1. Juli 2026.
| Stadt | Hebesatz | Gewerbesteuer | nach Anrechnung |
|---|---|---|---|
| Berlin | 410 % | 5.092,20 € | 124,20 € |
| Stuttgart | 430 % | 5.340,60 € | 372,60 € |
| Düsseldorf | 440 % | 5.464,80 € | 496,80 € |
| Dresden | 450 % | 5.589,00 € | 621,00 € |
| Bremen | 460 % | 5.713,20 € | 745,20 € |
| Frankfurt am Main | 460 % | 5.713,20 € | 745,20 € |
| Leipzig | 460 % | 5.713,20 € | 745,20 € |
| Nürnberg | 467 % | 5.800,14 € | 832,14 € |
| Hamburg | 470 % | 5.837,40 € | 869,40 € |
| Köln | 475 % | 5.899,50 € | 931,50 € |
| Essen | 479 % | 5.949,18 € | 981,18 € |
| Hannover | 480 % | 5.961,60 € | 993,60 € |
| Dortmund | 485 % | 6.023,70 € | 1.055,70 € |
| München | 490 % | 6.085,80 € | 1.117,80 € |
Im einwohnergewichteten Durchschnitt der 706 Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern liegt der Hebesatz 2026 bei 441 % (DIHK). Der Hebesatz entscheidet, wie viel nach der Anrechnung bleibt: Bis 400 % deckt das Vierfache des Messbetrags die Gewerbesteuer ganz, darüber zahlt ein Einzelunternehmer den Unterschied selbst. Der gesetzliche Mindesthebesatz liegt 2026 bei 200 % und steigt ab 2027 auf 280 % (§ 16 Abs. 4, § 36 Abs. 5b GewStG).
GmbH und UG
Eine Kapitalgesellschaft hat keinen Freibetrag, und ihre Gewerbesteuer wird nirgends angerechnet. Bei 60.000 € Gewerbeertrag in München zahlt eine GmbH 2.100 € Messbetrag × 490 % = 10.290 € Gewerbesteuer, zusätzlich zur Körperschaftsteuer. Ob sich die GmbH trotzdem lohnt, rechnet der Rechner Einzelunternehmen oder GmbH mit allen Steuern durch.
Freiberuflich: keine Gewerbesteuer
Gewerbesteuer zahlt nur, wer ein Gewerbe betreibt. Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG sind keines. Für Entwickler hängt das an der Art der Arbeit: Eigene Software und Abos zu verkaufen ist in der Regel gewerblich, individuelle Entwicklung im Kundenauftrag kann freiberuflich sein. Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber Gewerbe anmelden oder freiberuflich?
Vorauszahlungen
Die Gemeinde setzt nach deiner ersten Erklärung oder nach deinen Angaben bei der Anmeldung Vorauszahlungen fest, fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 19 Abs. 1 GewStG). Plane die Gewerbesteuer deshalb von Anfang an ein; wie das bei der Einkommensteuer läuft, erklärt der Ratgeber zu den Einkommensteuer-Vorauszahlungen.
Was der Rechner nicht abbildet
- Er setzt den Gewerbeertrag mit dem Gewinn gleich. Hinzurechnungen wie ein Viertel der Zinsen und Teile von Mieten und Lizenzen über einem Freibetrag von 200.000 € (§ 8 Nr. 1 GewStG) fehlen; bei kleinen Unternehmen fallen sie selten an.
- Die Anrechnung ist eine Näherung: Er rechnet die Einkommensteuer so, als wäre der Gewinn dein zu versteuerndes Einkommen und du hättest keine anderen Einkünfte. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fehlen.
- Verlustvorträge, Zerlegung auf mehrere Gemeinden und abweichende Wirtschaftsjahre bleiben außen vor.
Rechtsstand: 20. Oktober 2026. Der Rechner erklärt die allgemeinen Regeln und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.