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Gewerbesteuer-Rechner 2026: mit Freibetrag, Hebesatz und Anrechnung

Die Gewerbesteuer ist Gewinn minus Freibetrag von 24.500 € (nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften), davon 3,5 % als Messbetrag, mal Hebesatz der Gemeinde. Bei 60.000 € Gewinn in Berlin (Hebesatz 410 %) sind das 5.092,20 € im Jahr. Einzelunternehmer holen sich bis zum Vierfachen des Messbetrags über die Einkommensteuer zurück; bis zu einem Hebesatz von 400 % ist die Gewerbesteuer damit meist ganz ausgeglichen. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.

Stand:

Dein Gewerbe
Rechtsform

Gilt hier als Gewerbeertrag. Personengesellschaften rechnen wie Einzelunternehmen.

Hebesätze laut DIHK, Stand 1. Juli 2026.

Das Ergebnis rechnet bei jeder Eingabe neu.

Deine Gewerbesteuer

Bei einem Gewinn von 60.000 € und einem Hebesatz von 410 % zahlst du 5.092,20 € Gewerbesteuer im Jahr. Davon holst du dir etwa 4.968,00 € über die Einkommensteuer zurück; 124,20 € bleiben als zusätzliche Belastung.

Gewerbesteuer im Jahr5.092,20 €

8,5 % vom Gewinn

Nach Anrechnung124,20 €

0,2 % vom Gewinn

So wurde gerechnet

Gewerbeertrag (auf 100 € abgerundet)
60.000 €
Freibetrag
− 24.500 €
Steuerpflichtiger Gewerbeertrag
35.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
1.242 €
Hebesatz
410 %
Gewerbesteuer
5.092,20 €
Anrechnung auf die Einkommensteuer (Näherung)
− 4.968,00 €
Vorauszahlung je Quartal, etwa
1.273,05 €

Angerechnet wird das 4-Fache des Messbetrags, höchstens die gezahlte Gewerbesteuer.

Rechtsstand 20. Oktober 2026: §§ 11, 16 GewStG und § 35 EStG für 2026. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung; was er auslässt, steht unter Was der Rechner nicht abbildet.

Inhalt (9 Abschnitte)

So wird die Gewerbesteuer berechnet

  1. Gewerbeertrag: Ausgangspunkt ist der Gewinn nach Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerrecht, erhöht um Hinzurechnungen und gemindert um Kürzungen (§§ 7 bis 9 GewStG). Er wird auf volle 100 € abgerundet.
  2. Freibetrag: Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen 24.500 € ab, GmbH und UG nichts (§ 11 Abs. 1 GewStG).
  3. Steuermessbetrag: 3,5 % vom Rest (§ 11 Abs. 2 GewStG).
  4. Gewerbesteuer: Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde (§ 16 GewStG).
  5. Anrechnung: Bei Einzelunternehmern sinkt die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die gezahlte Gewerbesteuer und höchstens um die Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte (§ 35 EStG).

Hebesätze der großen Städte 2026

Gewerbesteuer und Belastung nach Anrechnung für ein Einzelunternehmen mit 60.000 € Gewinn; Hebesätze laut DIHK-Hebesatzumfrage, Stand 1. Juli 2026.

StadtHebesatzGewerbesteuernach Anrechnung
Berlin410 %5.092,20 €124,20 €
Stuttgart430 %5.340,60 €372,60 €
Düsseldorf440 %5.464,80 €496,80 €
Dresden450 %5.589,00 €621,00 €
Bremen460 %5.713,20 €745,20 €
Frankfurt am Main460 %5.713,20 €745,20 €
Leipzig460 %5.713,20 €745,20 €
Nürnberg467 %5.800,14 €832,14 €
Hamburg470 %5.837,40 €869,40 €
Köln475 %5.899,50 €931,50 €
Essen479 %5.949,18 €981,18 €
Hannover480 %5.961,60 €993,60 €
Dortmund485 %6.023,70 €1.055,70 €
München490 %6.085,80 €1.117,80 €

Im einwohnergewichteten Durchschnitt der 706 Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern liegt der Hebesatz 2026 bei 441 % (DIHK). Der Hebesatz entscheidet, wie viel nach der Anrechnung bleibt: Bis 400 % deckt das Vierfache des Messbetrags die Gewerbesteuer ganz, darüber zahlt ein Einzelunternehmer den Unterschied selbst. Der gesetzliche Mindesthebesatz liegt 2026 bei 200 % und steigt ab 2027 auf 280 % (§ 16 Abs. 4, § 36 Abs. 5b GewStG).

GmbH und UG

Eine Kapitalgesellschaft hat keinen Freibetrag, und ihre Gewerbesteuer wird nirgends angerechnet. Bei 60.000 € Gewerbeertrag in München zahlt eine GmbH 2.100 € Messbetrag × 490 % = 10.290 € Gewerbesteuer, zusätzlich zur Körperschaftsteuer. Ob sich die GmbH trotzdem lohnt, rechnet der Rechner Einzelunternehmen oder GmbH mit allen Steuern durch.

Freiberuflich: keine Gewerbesteuer

Gewerbesteuer zahlt nur, wer ein Gewerbe betreibt. Freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG sind keines. Für Entwickler hängt das an der Art der Arbeit: Eigene Software und Abos zu verkaufen ist in der Regel gewerblich, individuelle Entwicklung im Kundenauftrag kann freiberuflich sein. Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber Gewerbe anmelden oder freiberuflich?

Vorauszahlungen

Die Gemeinde setzt nach deiner ersten Erklärung oder nach deinen Angaben bei der Anmeldung Vorauszahlungen fest, fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 19 Abs. 1 GewStG). Plane die Gewerbesteuer deshalb von Anfang an ein; wie das bei der Einkommensteuer läuft, erklärt der Ratgeber zu den Einkommensteuer-Vorauszahlungen.

Was der Rechner nicht abbildet

  • Er setzt den Gewerbeertrag mit dem Gewinn gleich. Hinzurechnungen wie ein Viertel der Zinsen und Teile von Mieten und Lizenzen über einem Freibetrag von 200.000 € (§ 8 Nr. 1 GewStG) fehlen; bei kleinen Unternehmen fallen sie selten an.
  • Die Anrechnung ist eine Näherung: Er rechnet die Einkommensteuer so, als wäre der Gewinn dein zu versteuerndes Einkommen und du hättest keine anderen Einkünfte. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fehlen.
  • Verlustvorträge, Zerlegung auf mehrere Gemeinden und abweichende Wirtschaftsjahre bleiben außen vor.

Rechtsstand: 20. Oktober 2026. Der Rechner erklärt die allgemeinen Regeln und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall.

Quellen

Alle Werte geprüft am 20. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Gewerbesteuer?

Gewerbeertrag (im Kern der Gewinn), auf volle 100 € abgerundet, minus 24.500 € Freibetrag bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Davon 3,5 % ergeben den Steuermessbetrag (§ 11 GewStG). Der Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde ist die Gewerbesteuer (§ 16 GewStG).

Ab welchem Gewinn zahlt man Gewerbesteuer?

Als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG). GmbH und UG haben keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern einer Personengesellschaft ja: Die Einkommensteuer sinkt um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und höchstens um die Einkommensteuer, die auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (§ 35 EStG). Bei GmbH und UG gibt es keine Anrechnung.

Wann muss ich die Gewerbesteuer zahlen?

Die Gemeinde setzt Vorauszahlungen fest, fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 19 Abs. 1 GewStG). Die Abrechnung folgt nach der Gewerbesteuererklärung für das Jahr.

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein. Der Gewerbesteuer unterliegt nur ein Gewerbebetrieb (§ 2 GewStG); freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG sind keiner. Ob deine Arbeit als Entwickler freiberuflich oder gewerblich ist, erklärt der Ratgeber „Gewerbe anmelden oder freiberuflich?“.

Wie hoch ist der Hebesatz in meiner Stadt?

Jede Gemeinde legt ihn selbst fest, mindestens 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG; ab 2027 280 %). Die Hebesätze aller Städte ab 20.000 Einwohnern stehen in der Hebesatzumfrage der DIHK; der Rechner enthält die vierzehn größten Städte, Stand 1. Juli 2026.

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