Steuerberater als Selbstständiger: Was er kostet und wann du ihn wirklich brauchst
Was ein Steuerberater für Einkommensteuer, EÜR, Umsatzsteuer und Buchhaltung kostet (StBVV) und wann Entwickler ihre Steuern selbst machen können.
Inhalt (7 Abschnitte)
Kurzantwort: Was ein Steuerberater kostet, regelt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV): Für jede Leistung gibt es einen Gebührenrahmen, der sich nach einem Gegenstandswert richtet. Für einen Selbstständigen mit 60.000 Euro Betriebseinnahmen und 50.000 Euro Einkünften liegt der Rahmen für Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Einkommensteuererklärung zusammen bei etwa 280 bis 1.690 Euro im Jahr, plus Auslagen und Umsatzsteuer; höher oder niedriger geht per Vereinbarung. Als Einzelunternehmer mit Kunden nur in Deutschland und wenigen Belegen schaffst du die Steuern mit einer Buchhaltungssoftware oft selbst. Bei GmbH oder UG, Kunden im EU-Ausland oder im Gründungsjahr lohnt sich Beratung meist.
Stand: 20. Oktober 2026. Gebühren nach der StBVV in der Fassung von 2025 (Tabellen A bis C, BGBl. 2025 I Nr. 105) auf gesetze-im-internet.de, abgerufen an diesem Tag. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
So rechnet die Gebührenverordnung
Für die meisten Leistungen nennt die StBVV einen Rahmen in Zehnteln einer vollen Gebühr, etwa „1/10 bis 6/10“. Die volle Gebühr steht in einer Tabelle und steigt mit dem Gegenstandswert, zum Beispiel deinen Einkünften oder Betriebseinnahmen. Wo im Rahmen die Gebühr liegt, bestimmt der Steuerberater nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache (§ 11 StBVV).
Dazu kommen:
- Auslagen für Post und Telefon, wahlweise pauschal 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro je Angelegenheit (§ 16 StBVV),
- Umsatzsteuer auf die Vergütung, außer der Steuerberater ist selbst Kleinunternehmer (§ 15 StBVV),
- für Arbeit ohne Gegenstandswert eine Zeitgebühr von 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde, also 66 bis 164 Euro je Stunde (§ 13 StBVV).
Eine höhere oder niedrigere Vergütung kann der Steuerberater mit dir vereinbaren, in Textform und als Vergütungsvereinbarung bezeichnet (§ 4 StBVV). Viele Kanzleien arbeiten mit solchen Pauschalen.
Was die wichtigsten Leistungen kosten
Beispiel: Einzelunternehmer, 60.000 Euro Betriebseinnahmen, 50.000 Euro Einkünfte, 40.000 Euro Gewerbeertrag, regelbesteuert mit 5.000 Euro Umsatz im Monat. Beträge ohne Auslagen und Umsatzsteuer.
| Leistung | Rahmen | Gegenstandswert | volle Gebühr | Gebühr von … bis |
|---|---|---|---|---|
| Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 25 Abs. 1) | 5/10 bis 30/10, Tabelle B | höhere Summe aus Einnahmen oder Ausgaben, mindestens 17.500 €: hier 60.000 € | 303 € | 151,50 € bis 909,00 € |
| Einkommensteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 1) | 1/10 bis 6/10, Tabelle A | Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 €: hier 50.000 € | 1.304 € | 130,40 € bis 782,40 € |
| Gewerbesteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 5) | 1/10 bis 6/10, Tabelle A | Gewerbeertrag vor Freibetrag, mindestens 8.000 €: hier 40.000 € | 1.125 € | 112,50 € bis 675,00 € |
| Umsatzsteuererklärung für das Jahr (§ 24 Abs. 1 Nr. 8) | 1/10 bis 8/10, Tabelle A | 10 % der Entgelte, mindestens 8.000 €: hier 8.000 € | 514 € | 51,40 € bis 411,20 € |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung, je Monat (§ 24 Abs. 1 Nr. 7) | 1/10 bis 6/10, Tabelle A | 10 % der Entgelte, mindestens 650 €: hier 650 € | 81 € | 8,10 € bis 48,60 € |
| Buchführung mit Kontieren, je Monat (§ 33 Abs. 1) | 2/10 bis 12/10, Tabelle C | höhere Summe aus Einnahmen oder Ausgaben im Jahr: hier 60.000 € | 145 € | 29,00 € bis 174,00 € |
Erledigt der Steuerberater die Buchführung, sind die Voranmeldungen mit der Buchführungsgebühr abgegolten (§ 33 Abs. 8 StBVV). Machst du die Buchhaltung selbst in einer Software und gibst nur die Jahreserklärungen ab, fallen im Beispiel die ersten vier Zeilen an: zusammen 445,80 Euro bis 2.777,60 Euro im Jahr nach den Rahmen der Verordnung.
Wo eine Kanzlei im Rahmen landet, hängt vom Aufwand ab. Saubere, digital vorsortierte Belege drücken die Gebühr; ein Schuhkarton voller Quittungen treibt sie.
Wann du es selbst machen kannst
Selbst machen ist realistisch, wenn das meiste davon zutrifft:
- Einzelunternehmen, kein Personal,
- Kunden in Deutschland oder Verkäufe über den App Store oder einen Merchant of Record, der die Umsatzsteuer übernimmt,
- Kleinunternehmer oder überschaubare Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
- Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung,
- eine Buchhaltungssoftware, die Belege erfasst, die EÜR erstellt und an ELSTER übermittelt.
Die Kosten für Software und für einen Steuerberater sind Betriebsausgaben, soweit sie deinen Betrieb betreffen. Ein Teil der Ersparnis geht also ohnehin an die Steuer zurück.
Wann sich ein Steuerberater lohnt
- GmbH oder UG: Sie muss als Handelsgesellschaft Bücher führen und einen Jahresabschluss aufstellen (§ 13 Abs. 3 GmbHG, §§ 238 und 242 HGB). Das ist ohne Erfahrung kaum sauber zu schaffen. Ob sich die Rechtsform lohnt, rechnet der Rechner Einzelunternehmen oder GmbH.
- Kunden im EU-Ausland: One-Stop-Shop, Reverse Charge und die Schwelle von 10.000 Euro machen Fehler teuer. Die Regeln stehen im Ratgeber Umsatzsteuer bei SaaS.
- Gründungsjahr: Fragebogen, Kleinunternehmerregelung ja oder nein, freiberuflich oder gewerblich. Eine Erstberatung kostet weniger als eine falsche Grundsatzentscheidung.
- Hoher Gewinn: Ab einem Gewinn, bei dem Rechtsform, Altersvorsorge und Gewerbesteuer spürbar werden, spart Beratung oft mehr, als sie kostet. Wie viel Gewerbesteuer du zahlst, zeigt der Gewerbesteuer-Rechner.
- Längere Fristen: Mit Steuerberater hast du für die Jahreserklärungen deutlich länger Zeit als die sieben Monate, die sonst gelten (§ 149 Abs. 2 und 3 AO).
Mischmodell: Software plus Jahresabschluss
Viele Indie Hacker kombinieren: Belege und Rechnungen laufend in einer Buchhaltungssoftware, die Jahreserklärungen beim Steuerberater. Was Lexware Office, sevdesk und Accountable kosten, zeigt der Vergleich der Buchhaltungssoftware. Die Kanzlei bekommt saubere Daten, und du zahlst weniger als für die komplette Buchführung. Frag vorher, ob die Kanzlei mit deiner Software arbeiten kann, und lass dir das Honorar als Pauschale nennen.
Häufige Fragen
Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige im Jahr?
Nach den Rahmen der StBVV kosten EÜR, Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung bei 60.000 Euro Betriebseinnahmen zusammen etwa 446 bis 2.778 Euro, plus Auslagen und Umsatzsteuer. Die Buchführung kommt hinzu, wenn die Kanzlei sie übernimmt. Viele Kanzleien vereinbaren Pauschalen.
Was ist die Steuerberatervergütungsverordnung?
Die Verordnung, nach der Steuerberater abrechnen. Sie legt für jede Leistung einen Gebührenrahmen fest, der sich nach Gegenstandswert und Tabellen richtet. Abweichende Honorare sind per Vergütungsvereinbarung in Textform möglich (§ 4 StBVV).
Was kostet die Einkommensteuererklärung beim Steuerberater?
1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV). Bei 50.000 Euro Einkünften sind das 130,40 bis 782,40 Euro.
Kann ich die Steuerberaterkosten absetzen?
Ja, soweit sie deinen Betrieb betreffen, als Betriebsausgaben, etwa für EÜR, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
Brauche ich als Kleinunternehmer einen Steuerberater?
Meist nicht. Ohne Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen und mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommst du mit Buchhaltungssoftware und ELSTER gut zurecht. Ob du Kleinunternehmer bist, prüft der Kleinunternehmer-Check.
Was kostet eine Stunde beim Steuerberater?
Die Zeitgebühr liegt bei 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde, also 66 bis 164 Euro je Stunde, plus Umsatzsteuer (§ 13 StBVV). Sie gilt, wo die Verordnung sie vorsieht oder sich kein Gegenstandswert schätzen lässt.
Quellen
- StBVV § 4: Vereinbarung der Vergütung
- StBVV § 11: Rahmengebühren
- StBVV § 13: Zeitgebühr
- StBVV § 15: Umsatzsteuer
- StBVV § 16: Post- und Telekommunikationsentgelte
- StBVV § 24: Steuererklärungen
- StBVV § 25: Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben
- StBVV § 33: Buchführung
- StBVV Anlage 1: Tabelle A (Beratungstabelle)
- StBVV Anlage 2: Tabelle B (Abschlusstabelle)
- StBVV Anlage 3: Tabelle C (Buchführungstabelle)
- § 149 AO: Abgabe der Steuererklärungen
- § 13 GmbHG: Juristische Person; Handelsgesellschaft
- § 238 HGB: Buchführungspflicht
- § 242 HGB: Pflicht zur Aufstellung