Einkommensteuer-Vorauszahlung für Selbstständige: Termine, Höhe und die Falle im zweiten Jahr

Einkommensteuer-Vorauszahlung für Selbstständige: Termine, wie das Finanzamt die Höhe festlegt, Mindestbeträge, Herabsetzung und die Nachzahlungsfalle.

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Inhalt (10 Abschnitte)
Einkommensteuer-Vorauszahlung für Selbstständige: Termine, Höhe und die Falle im zweiten Jahr

Kurzantwort: Als Selbstständiger zahlst du deine Einkommensteuer nicht erst nach der Steuererklärung, sondern vierteljährlich im Voraus: am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG). Die Höhe setzt das Finanzamt per Vorauszahlungsbescheid fest, meist nach deiner letzten Steuer, im ersten Jahr nach deiner Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Vorauszahlungen gibt es erst ab 400 Euro im Jahr und 100 Euro je Termin. Sinkt dein Gewinn, kannst du sie herabsetzen lassen.

Stand: 20. Oktober 2026. Alle Angaben folgen § 37 EStG und § 138 AO auf gesetze-im-internet.de, abgerufen an diesem Tag. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Warum Selbstständige vorauszahlen

Angestellten zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer jeden Monat ab. Bei Selbstständigen gibt es niemanden, der das tut. Damit die Steuer trotzdem übers Jahr verteilt ankommt, schreibt § 37 EStG Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer vor, die du für das laufende Jahr voraussichtlich schulden wirst. Mit den Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer werden auch Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag fällig (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 SolzG); bei den meisten Einkommen fällt er wegen der Freigrenze aber nicht an. Ob Kirchensteuer dazukommt, regelt das Kirchensteuergesetz deines Landes.

Die Termine

TerminFür
10. Märzerstes Quartal
10. Junizweites Quartal
10. Septemberdrittes Quartal
10. Dezemberviertes Quartal

Die Gewerbesteuer hat eigene Termine: Vorauszahlungen an die Gemeinde sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig (§ 19 Abs. 1 GewStG). Wie hoch sie ist, zeigt der Gewerbesteuer-Rechner.

Wie das Finanzamt die Höhe festlegt

Grundsätzlich richten sich die Vorauszahlungen nach der Einkommensteuer, die bei deiner letzten Veranlagung herauskam (§ 37 Abs. 3 Satz 2 EStG). Ein Viertel davon zahlst du an jedem Termin.

Beispiel: Dein zu versteuerndes Einkommen lag im letzten Steuerbescheid bei 40.000 Euro. Die Einkommensteuer darauf beträgt nach dem Tarif 2026 für Alleinstehende 7.209 Euro. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen von 1.802,25 Euro je Quartal fest.

Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen bis zum Ende des 15. Kalendermonats nach Ablauf des Jahres an die Steuer anpassen, die sich voraussichtlich ergibt (§ 37 Abs. 3 Satz 3 EStG). Für 2026 geht das also bis Ende März 2028.

Festgesetzt werden Vorauszahlungen nur, wenn sie mindestens 400 Euro im Jahr und mindestens 100 Euro je Termin betragen (§ 37 Abs. 5 Satz 1 EStG). Bei kleinen Nebeneinkünften kommt deshalb oft gar kein Vorauszahlungsbescheid.

Im ersten Jahr: deine Schätzung im Fragebogen

Für das Gründungsjahr gibt es noch keinen Steuerbescheid. Das Finanzamt stützt sich auf die Angaben, die du bei der Anmeldung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemacht hast (§ 138 Abs. 1b AO), vor allem auf den geschätzten Gewinn.

Schätzt du zu niedrig, sind die Vorauszahlungen klein und die Nachzahlung später groß. Schätzt du zu hoch, bindest du Geld, das dir im Aufbau fehlt. Eine ehrliche, eher vorsichtige Schätzung ist am billigsten.

Die Falle im zweiten Jahr

Nach deiner ersten Steuererklärung kommen oft drei Zahlungen auf einmal:

  1. die Nachzahlung für das erste Jahr, soweit die Vorauszahlungen zu niedrig waren,
  2. angepasste Vorauszahlungen für das laufende Jahr, die sich jetzt nach der echten Steuer richten,
  3. eine nachträgliche Erhöhung: Hebt das Finanzamt Vorauszahlungen für bereits vergangene Termine an, wird die letzte Vorauszahlung des Jahres angepasst, und der Erhöhungsbetrag ist innerhalb eines Monats nach dem Bescheid fällig (§ 37 Abs. 4 EStG). Eine solche nachträgliche Erhöhung setzt das Finanzamt nur fest, wenn der Erhöhungsbetrag mindestens 5.000 Euro beträgt (§ 37 Abs. 5 Satz 2 EStG).

Wer im ersten Jahr nichts zurückgelegt hat, steht dann vor einer Rechnung über mehr als eine Jahressteuer. Leg deshalb vom ersten Monat an einen Teil jeder Einnahme auf ein eigenes Konto. Wie viel Steuern und Krankenversicherung von deinem Gewinn abgehen, rechnet der Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige aus.

Vorauszahlungen herabsetzen oder erhöhen

Läuft das Geschäft schlechter als im letzten Bescheid, beantragst du beim Finanzamt, die Vorauszahlungen an die voraussichtliche Steuer anzupassen. Begründe das mit einer aktuellen Gewinnschätzung, etwa der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der bisherigen Monate. Den Antrag stellst du formlos oder über Mein ELSTER.

Läuft es deutlich besser, kannst du freiwillig mehr zahlen oder eine Erhöhung beantragen. Das vermeidet eine große Nachzahlung.

Was nicht hineinzählt

Bestimmte Ausgaben bleiben bei der Festsetzung der Vorauszahlungen außer Ansatz, wenn sie zusammen 600 Euro nicht übersteigen, etwa Spenden, Kirchensteuer und außergewöhnliche Belastungen (§ 37 Abs. 3 Satz 4 EStG). Sie wirken sich dann erst in der Steuererklärung aus.

Checkliste

  • Termine 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. in den Kalender, für die Gewerbesteuer 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  • Lastschrift (SEPA-Mandat) beim Finanzamt erteilen, dann verpasst du keinen Termin.
  • Vom ersten Umsatz an Steuern zurücklegen, auf einem eigenen Konto.
  • Bei sinkendem Gewinn Herabsetzung beantragen, bei steigendem freiwillig mehr zahlen.
  • Nach der ersten Steuererklärung mit Nachzahlung und höheren Vorauszahlungen gleichzeitig rechnen.

Häufige Fragen

Wann muss ich als Selbstständiger Einkommensteuer vorauszahlen?

Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, sobald das Finanzamt einen Vorauszahlungsbescheid erlassen hat (§ 37 Abs. 1 und 3 EStG).

Wie hoch sind die Vorauszahlungen?

In der Regel ein Viertel der Einkommensteuer aus deinem letzten Steuerbescheid je Termin. Im Gründungsjahr richtet sich das Finanzamt nach deinem geschätzten Gewinn aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Ab welchem Betrag setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest?

Ab 400 Euro im Jahr und 100 Euro je Termin (§ 37 Abs. 5 Satz 1 EStG).

Kann ich die Vorauszahlungen senken lassen?

Ja. Wenn dein Gewinn voraussichtlich sinkt, beantragst du beim Finanzamt die Anpassung an die voraussichtliche Steuer und belegst das mit einer aktuellen Gewinnschätzung.

Warum muss ich nach dem ersten Jahr so viel auf einmal zahlen?

Weil oft die Nachzahlung für das erste Jahr, höhere Vorauszahlungen für das laufende Jahr und eine nachträgliche Erhöhung zusammenfallen. Die Erhöhung für vergangene Termine ist innerhalb eines Monats nach dem Bescheid fällig (§ 37 Abs. 4 EStG).

Gelten die Termine auch für die Gewerbesteuer?

Nein. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig (§ 19 Abs. 1 GewStG) und gehen an die Gemeinde, nicht an das Finanzamt.

Quellen

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