So rechnet der Rechner
„Brutto“ ist bei Selbstständigen der Gewinn: Einnahmen minus Betriebsausgaben, ohne Umsatzsteuer. Davon gehen Kranken- und Pflegeversicherung und die Steuern ab. Arbeitgeberanteile gibt es nicht, du trägst alle Beiträge allein. Gerechnet wird ein ganzes Jahr, das Netto im Monat ist ein Zwölftel davon.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Die Kasse rechnet mit deinem Gewinn im Monat, mindestens mit 1.318,33 € und höchstens mit 5.812,50 €. Der Beitragssatz beträgt 14,0 % ohne und 14,6 % mit Anspruch auf Krankengeld, dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %).
- Pflegeversicherung: 3,6 % auf dieselbe Grundlage, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %. Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Satz je Kind um 0,25 Prozentpunkte, höchstens für vier Kinder.
- Private Krankenversicherung: Der Beitrag hängt nicht vom Gewinn ab; du trägst ihn ein.
- Zu versteuerndes Einkommen: Vom Gewinn gehen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, soweit sie die Basisabsicherung betreffen. Schließt der Kassenbeitrag Krankengeld ein, zählen 96 % davon. Beiträge zur gesetzlichen Rente, zur Basisrente und zum Versorgungswerk sind bis 30.826 € im Jahr abziehbar (bei Zusammenveranlagung das Doppelte), dazu kommt der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €.
- Einkommensteuer: Tarif 2026 mit einem Grundfreibetrag von 12.348 €; bei Zusammenveranlagung gilt das Splitting-Verfahren.
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Einkommensteuer, aber erst oberhalb von 20.350 € Einkommensteuer (40.700 € bei Zusammenveranlagung) und danach zunächst gemildert.
- Kirchensteuer: 8 oder 9 % der Einkommensteuer, je nach Bundesland.
- Gewerbesteuer: Nur für Gewerbetreibende. Vom Jahresgewinn geht ein Freibetrag von 24.500 € ab, der Rest wird mit 3,5 % und dem Hebesatz multipliziert. Das Vierfache des Messbetrags mindert die Einkommensteuer, höchstens die gezahlte Gewerbesteuer.
Beispiel: 5.000 € Gewinn im Monat
Das ist die Voreinstellung des Rechners: ledig, kinderlos, freiberuflich, freiwillig gesetzlich versichert ohne Krankengeld, Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer.
- Gewinn im Jahr: 5.000 € × 12 = 60.000 €.
- Krankenversicherung: 5.000 € × 16,9 % = 845,00 € im Monat, 10.140 € im Jahr.
- Pflegeversicherung: 5.000 € × 4,2 % = 210,00 € im Monat, 2.520 € im Jahr.
- Zu versteuerndes Einkommen: 60.000 € minus 12.660 € Beiträge minus 36 € Pauschbetrag = 47.304 €.
- Einkommensteuer darauf: 9.614 €. Solidaritätszuschlag fällt nicht an, weil die Einkommensteuer unter 20.350 € liegt.
- Netto: 60.000 € minus 12.660 € minus 9.614 € = 37.726 € im Jahr, 3.143,83 € im Monat.
Dieselbe Rechnung für andere Gewinne
Beträge im Monat für 2026, mit den Annahmen des Beispiels.
| Gewinn | Kranken- und Pflegeversicherung | Steuern | Netto | Steuern und Beiträge |
|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 422 € | 108 € | 1.470 € | 26,5 % |
| 3.000 € | 633 € | 313 € | 2.054 € | 31,5 % |
| 4.000 € | 844 € | 544 € | 2.612 € | 34,7 % |
| 5.000 € | 1.055 € | 801 € | 3.144 € | 37,1 % |
| 6.000 € | 1.226 € | 1.099 € | 3.675 € | 38,8 % |
| 8.000 € | 1.226 € | 1.942 € | 4.832 € | 39,6 % |
| 10.000 € | 1.226 € | 2.882 € | 5.892 € | 41,1 % |
Mindest- und Höchstbeitrag der Krankenkasse
Für freiwillig Versicherte gibt es zwei Grenzen. Liegt dein Gewinn unter 1.318,33 € im Monat, rechnet die Kasse trotzdem mit diesem Betrag. Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag sind das 222,80 € für die Krankenversicherung und 55,37 € für die Pflegeversicherung, wenn du kinderlos bist. Oberhalb von 5.812,50 € im Monat steigt der Beitrag nicht weiter: Dann sind es 982,31 € und 244,13 €.
Die Kasse setzt die Beiträge zunächst vorläufig nach deinem letzten Einkommensteuerbescheid fest und rechnet endgültig ab, sobald der Bescheid für das Jahr vorliegt. Nach einem guten Jahr kann deshalb eine Nachzahlung kommen, nach einem schwachen eine Erstattung. Der Rechner rechnet so, als stünde der Gewinn des Jahres schon fest.
Was der Rechner nicht berücksichtigt
- Der Gewinn ist dein einziges Einkommen. Bei Zusammenveranlagung hat dein Partner kein eigenes Einkommen. Kinderfreibeträge und Kindergeld fehlen.
- Die gesetzliche Kasse verlangt von freiwillig Versicherten auch Beiträge auf andere Einnahmen wie Kapitalerträge und Mieten. Der Rechner kennt nur den Gewinn.
- Bei privater Versicherung ist nur der Anteil für die Basisabsicherung absetzbar. Trägst du ihn nicht ein, behandelt der Rechner den ganzen Beitrag als absetzbar; die Steuer fällt dann etwas zu niedrig aus.
- Weitere Versicherungen wie Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit sind nicht erfasst. Sie wirken sich steuerlich nur aus, solange die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter 2.800 € im Jahr liegen.
- Der Gewinn gilt unverändert als Gewerbeertrag. Hinzurechnungen und Kürzungen der Gewerbesteuer fehlen.
- Die Kirchensteuer wird nicht als Sonderausgabe abgezogen; mit Kirchensteuer ist die Einkommensteuer deshalb leicht zu hoch.
- Steuern zahlst du als Selbstständiger in Vorauszahlungen und Nachzahlungen, nicht gleichmäßig. Das Netto im Monat ist ein Durchschnitt über das Jahr.
- Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk trägst du selbst unter Altersvorsorge ein. Für Versicherte der Künstlersozialkasse ist der Rechner nicht gebaut.
Keine Steuerberatung: Der Rechner zeigt die Größenordnung und die Mechanik, nicht deinen Steuerbescheid und nicht den Beitragsbescheid deiner Kasse. Für verbindliche Zahlen sind Steuerberatung, Finanzamt und Krankenkasse zuständig. Stand der Werte: 13. Oktober 2026.