Rechner

Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige

Von 5.000 € Gewinn im Monat bleiben im Jahr 2026 netto 3.144 €, wenn du ledig, kinderlos und freiwillig gesetzlich versichert bist (Zusatzbeitrag 2,9 %): 1.055 € gehen an Kranken- und Pflegeversicherung, 801 € an das Finanzamt. Bei 3.000 € Gewinn sind es 2.054 € netto, bei 8.000 € sind es 4.832 €. Der Rechner zeigt dein Netto für deine Werte und schlüsselt Steuern und Beiträge auf.

Stand:

Dein Gewinn

In Euro: Einnahmen minus Betriebsausgaben, ohne Umsatzsteuer.

Der Betrag gilt
Art der Tätigkeit

Nur Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer.

Kranken- und Pflegeversicherung
Versichert bist du

In Prozent. Voreingestellt ist der Durchschnitt 2026 von 2,9 %; den Satz deiner Kasse nennt ihr Beitragsbescheid.

Kinderlose zahlen ab 23 Jahren einen Zuschlag; ab dem zweiten Kind unter 25 gibt es Abschläge.

Dann gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % statt 14,0 %.

Altersvorsorge

In Euro, freiwillig. 0, wenn du nichts zurücklegst.

Die erste Gruppe mindert die Einkommensteuer, die zweite nicht.

Persönlich
Veranlagung

Das Ergebnis rechnet bei jeder Eingabe neu.

Dein Netto 2026

Von 5.000 € Gewinn im Monat bleiben dir 3.144 € netto; 37,1 % gehen für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Netto im Monat3.144 €

Netto im Jahr37.726 €

Steuern und Beiträge37,1 %

Vom Gewinn zum Netto, gerundet auf volle Euro
PostenMonatJahr
Gewinn5.000 €60.000 €
Kranken­versicherung−845 €−10.140 €
Pflege­versicherung−210 €−2.520 €
Einkommen­steuer−801 €−9.614 €
Solidaritäts­zuschlag0 €0 €
Netto3.144 €37.726 €

So kommt die Einkommensteuer zustande

Gewinn im Jahr
60.000 €
Abziehbare Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
−12.660 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag
−36 €
Zu versteuerndes Einkommen
47.304 €
Einkommensteuer nach Tarif
9.614 €

Beitragspflichtige Einnahmen: 5.000,00 € im Monat. Krankenversicherung 16,9 %, Pflegeversicherung 4,2 %.

Werte für 2026, geprüft am 13. Oktober 2026. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung: Er vereinfacht an mehreren Stellen, die unter Was der Rechner nicht berücksichtigt aufgezählt sind. Kleine Abweichungen durch Rundungen von Finanzamt und Krankenkasse sind möglich.

Inhalt (7 Abschnitte)

So rechnet der Rechner

„Brutto“ ist bei Selbstständigen der Gewinn: Einnahmen minus Betriebsausgaben, ohne Umsatzsteuer. Davon gehen Kranken- und Pflegeversicherung und die Steuern ab. Arbeitgeberanteile gibt es nicht, du trägst alle Beiträge allein. Gerechnet wird ein ganzes Jahr, das Netto im Monat ist ein Zwölftel davon.

  1. Gesetzliche Krankenversicherung: Die Kasse rechnet mit deinem Gewinn im Monat, mindestens mit 1.318,33 € und höchstens mit 5.812,50 €. Der Beitragssatz beträgt 14,0 % ohne und 14,6 % mit Anspruch auf Krankengeld, dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse (Durchschnitt 2026: 2,9 %).
  2. Pflegeversicherung: 3,6 % auf dieselbe Grundlage, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 %. Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Satz je Kind um 0,25 Prozentpunkte, höchstens für vier Kinder.
  3. Private Krankenversicherung: Der Beitrag hängt nicht vom Gewinn ab; du trägst ihn ein.
  4. Zu versteuerndes Einkommen: Vom Gewinn gehen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, soweit sie die Basisabsicherung betreffen. Schließt der Kassenbeitrag Krankengeld ein, zählen 96 % davon. Beiträge zur gesetzlichen Rente, zur Basisrente und zum Versorgungswerk sind bis 30.826 € im Jahr abziehbar (bei Zusammenveranlagung das Doppelte), dazu kommt der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €.
  5. Einkommensteuer: Tarif 2026 mit einem Grundfreibetrag von 12.348 €; bei Zusammenveranlagung gilt das Splitting-Verfahren.
  6. Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Einkommensteuer, aber erst oberhalb von 20.350 € Einkommensteuer (40.700 € bei Zusammenveranlagung) und danach zunächst gemildert.
  7. Kirchensteuer: 8 oder 9 % der Einkommensteuer, je nach Bundesland.
  8. Gewerbesteuer: Nur für Gewerbetreibende. Vom Jahresgewinn geht ein Freibetrag von 24.500 € ab, der Rest wird mit 3,5 % und dem Hebesatz multipliziert. Das Vierfache des Messbetrags mindert die Einkommensteuer, höchstens die gezahlte Gewerbesteuer.

Beispiel: 5.000 € Gewinn im Monat

Das ist die Voreinstellung des Rechners: ledig, kinderlos, freiberuflich, freiwillig gesetzlich versichert ohne Krankengeld, Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer.

  1. Gewinn im Jahr: 5.000 € × 12 = 60.000 €.
  2. Krankenversicherung: 5.000 € × 16,9 % = 845,00 € im Monat, 10.140 € im Jahr.
  3. Pflegeversicherung: 5.000 € × 4,2 % = 210,00 € im Monat, 2.520 € im Jahr.
  4. Zu versteuerndes Einkommen: 60.000 € minus 12.660 € Beiträge minus 36 € Pauschbetrag = 47.304 €.
  5. Einkommensteuer darauf: 9.614 €. Solidaritätszuschlag fällt nicht an, weil die Einkommensteuer unter 20.350 € liegt.
  6. Netto: 60.000 € minus 12.660 € minus 9.614 € = 37.726 € im Jahr, 3.143,83 € im Monat.

Dieselbe Rechnung für andere Gewinne

Beträge im Monat für 2026, mit den Annahmen des Beispiels.

Gewinn Kranken- und Pflegeversicherung Steuern Netto Steuern und Beiträge
2.000 € 422 € 108 € 1.470 € 26,5 %
3.000 € 633 € 313 € 2.054 € 31,5 %
4.000 € 844 € 544 € 2.612 € 34,7 %
5.000 € 1.055 € 801 € 3.144 € 37,1 %
6.000 € 1.226 € 1.099 € 3.675 € 38,8 %
8.000 € 1.226 € 1.942 € 4.832 € 39,6 %
10.000 € 1.226 € 2.882 € 5.892 € 41,1 %

Mindest- und Höchstbeitrag der Krankenkasse

Für freiwillig Versicherte gibt es zwei Grenzen. Liegt dein Gewinn unter 1.318,33 € im Monat, rechnet die Kasse trotzdem mit diesem Betrag. Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag sind das 222,80 € für die Krankenversicherung und 55,37 € für die Pflegeversicherung, wenn du kinderlos bist. Oberhalb von 5.812,50 € im Monat steigt der Beitrag nicht weiter: Dann sind es 982,31 € und 244,13 €.

Die Kasse setzt die Beiträge zunächst vorläufig nach deinem letzten Einkommensteuerbescheid fest und rechnet endgültig ab, sobald der Bescheid für das Jahr vorliegt. Nach einem guten Jahr kann deshalb eine Nachzahlung kommen, nach einem schwachen eine Erstattung. Der Rechner rechnet so, als stünde der Gewinn des Jahres schon fest.

Was der Rechner nicht berücksichtigt

  • Der Gewinn ist dein einziges Einkommen. Bei Zusammenveranlagung hat dein Partner kein eigenes Einkommen. Kinderfreibeträge und Kindergeld fehlen.
  • Die gesetzliche Kasse verlangt von freiwillig Versicherten auch Beiträge auf andere Einnahmen wie Kapitalerträge und Mieten. Der Rechner kennt nur den Gewinn.
  • Bei privater Versicherung ist nur der Anteil für die Basisabsicherung absetzbar. Trägst du ihn nicht ein, behandelt der Rechner den ganzen Beitrag als absetzbar; die Steuer fällt dann etwas zu niedrig aus.
  • Weitere Versicherungen wie Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit sind nicht erfasst. Sie wirken sich steuerlich nur aus, solange die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter 2.800 € im Jahr liegen.
  • Der Gewinn gilt unverändert als Gewerbeertrag. Hinzurechnungen und Kürzungen der Gewerbesteuer fehlen.
  • Die Kirchensteuer wird nicht als Sonderausgabe abgezogen; mit Kirchensteuer ist die Einkommensteuer deshalb leicht zu hoch.
  • Steuern zahlst du als Selbstständiger in Vorauszahlungen und Nachzahlungen, nicht gleichmäßig. Das Netto im Monat ist ein Durchschnitt über das Jahr.
  • Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung oder zu einem Versorgungswerk trägst du selbst unter Altersvorsorge ein. Für Versicherte der Künstlersozialkasse ist der Rechner nicht gebaut.

Keine Steuerberatung: Der Rechner zeigt die Größenordnung und die Mechanik, nicht deinen Steuerbescheid und nicht den Beitragsbescheid deiner Kasse. Für verbindliche Zahlen sind Steuerberatung, Finanzamt und Krankenkasse zuständig. Stand der Werte: 13. Oktober 2026.

Quellen

Alle Werte geprüft am 13. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Selbstständig mit 5.000 Euro brutto: Was bleibt netto?

Von 5.000 € Gewinn im Monat bleiben im Jahr 2026 netto 3.144 €, gerechnet für eine ledige, kinderlose Person, freiwillig gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag und ohne Kirchensteuer. 845,00 € kostet die Krankenversicherung, 210,00 € die Pflegeversicherung, 801 € im Monatsschnitt die Einkommensteuer. Mit „brutto“ ist hier der Gewinn gemeint, also Einnahmen minus Betriebsausgaben.

Selbstständig mit 6.000 Euro brutto: Was bleibt netto?

Von 6.000 € Gewinn im Monat bleiben im Jahr 2026 netto 3.675 € (ledig, kinderlos, gesetzlich versichert, 2,9 % Zusatzbeitrag, keine Kirchensteuer). Der Gewinn liegt über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €: Kranken- und Pflegeversicherung kosten deshalb den Höchstbeitrag von zusammen 1.226,44 €. Die Steuern machen im Monatsschnitt 1.099 € aus.

Wie viel muss ich als Selbstständiger verdienen, um 3.000 Euro netto zu haben?

Für 3.000 € netto im Monat brauchst du im Jahr 2026 einen Gewinn von 4.725 € im Monat, also 56.700 € im Jahr. Das gilt für eine ledige, kinderlose Person, freiwillig gesetzlich versichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer und ohne Gewerbesteuer. Altersvorsorge, Rücklagen für Urlaub und Krankheit sowie Betriebsausgaben kommen obendrauf.

Wie viel zahlt ein Selbstständiger an die gesetzliche Krankenkasse?

Freiwillig Versicherte zahlen 2026 den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % plus den Zusatzbeitrag ihrer Kasse, mit Anspruch auf Krankengeld 14,6 %. Mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sind das zwischen 222,80 € und 982,31 € im Monat. Dazu kommt die Pflegeversicherung, für Kinderlose zwischen 55,37 € und 244,13 €. Der Mindestbeitrag gilt bis 1.318,33 € Gewinn im Monat, der Höchstbeitrag ab 5.812,50 €.

Wie viel Prozent Steuern zahlt ein Selbstständiger?

Einen festen Satz gibt es nicht, die Einkommensteuer steigt mit dem Einkommen: Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen fällt 2026 nichts an, danach steigt der Satz für jeden weiteren Euro von 14 % auf 42 % (ab 69.879 €) und auf 45 % (ab 277.826 €). Im Beispiel mit 60.000 € Gewinn im Jahr sind es 9.614 € Einkommensteuer, das sind 16 % des Gewinns. Bei 120.000 € Gewinn sind es mit Solidaritätszuschlag 28,8 %.

Wie viel muss ich als Selbstständiger in die Rentenversicherung einzahlen?

Eine Pflicht für alle Selbstständigen gibt es nicht. Versicherungspflichtig sind bestimmte Gruppen, zum Beispiel selbstständige Lehrer, Handwerker in der Handwerksrolle und Selbstständige ohne Angestellte, die im Wesentlichen nur einen Auftraggeber haben (§ 2 SGB VI). Wer sich freiwillig versichert, zahlt 2026 zwischen 112,16 € und 1.571,70 € im Monat. Im Rechner trägst du deinen Beitrag unter Altersvorsorge ein; Beiträge zur gesetzlichen Rente, zur Basisrente und zum Versorgungswerk mindern die Einkommensteuer.

Gilt der Brutto-Netto-Rechner auch für Freiberufler?

Ja. Freiberufler und Gewerbetreibende rechnen gleich, der einzige Unterschied ist die Gewerbesteuer. Sie fällt bei Gewerbetreibenden erst oberhalb von 24.500 € Gewinn im Jahr an und wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei einem Hebesatz von 400 % und 5.000 € Gewinn im Monat ändert sie am Netto nichts: Freiberuflich wie gewerblich bleiben 3.144 €.

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