Umsatzsteuer bei SaaS: OSS, Reverse Charge und Merchant of Record

Umsatzsteuer für dein SaaS: Kunden in Deutschland, EU-Privatkunden mit 10.000-€-Schwelle und OSS, Reverse Charge, Merchant of Record und E-Rechnung.

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Thema: SaaS & Side Projects · Freelancing & Business

Inhalt (11 Abschnitte)

Kurzantwort: Bei SaaS entscheidet der Kunde über die Umsatzsteuer. Kunden in Deutschland zahlen 19 Prozent, außer du bist Kleinunternehmer. Privatkunden in anderen EU-Staaten zahlen ebenfalls deutsche Umsatzsteuer, solange deine Verkäufe dorthin im Vor- und im laufenden Jahr zusammen höchstens 10.000 Euro betragen; darüber gilt die Steuer des Kundenlands, die du über den One-Stop-Shop erklärst. Unternehmen in anderen EU-Staaten stellst du ohne Umsatzsteuer in Rechnung, weil sie die Steuer selbst schulden (Reverse Charge). Verkaufst du über einen Merchant of Record wie Paddle oder Stripe Managed Payments, verkauft dieser an die Kunden und kümmert sich um ihre Umsatzsteuer; du verkaufst nur an ihn.

Stand: 20. Oktober 2026. Alle Angaben folgen dem Wortlaut des Umsatzsteuergesetzes und der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung auf gesetze-im-internet.de, den Schreiben des Bundesfinanzministeriums und den Anbieterseiten, abgerufen an diesem Tag. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Die Grundregel: Wer kauft, und wo?

SaaS, Apps und andere digitale Produkte sind umsatzsteuerlich in der Regel „auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen“. Wo sie als ausgeführt gelten, hängt davon ab, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson kauft, und wo diese sitzt (§ 3a UStG). Wo der Umsatz ausgeführt ist, dort wird er besteuert.

KundeOrt des UmsatzesWas du tust
Privatperson oder Unternehmen in DeutschlandDeutschland19 % deutsche Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG), als Kleinunternehmer keine
Privatperson in der EU, bis 10.000 € im JahrDeutschland (§ 3a Abs. 5 Satz 3 UStG)wie in Deutschland
Privatperson in der EU, über 10.000 € im JahrLand des Kunden (§ 3a Abs. 5 Satz 1 UStG)Steuersatz des Kundenlands, Erklärung über den One-Stop-Shop
Unternehmen in der EULand des Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG)Rechnung ohne Umsatzsteuer, Kunde schuldet die Steuer, Zusammenfassende Meldung
Kunde außerhalb der EULand des Kundenkeine deutsche Umsatzsteuer; ob dort Steuer anfällt, regelt das Recht dieses Landes
Verkauf über Merchant of Record oder App StoreSitz des Händlers (§ 3a Abs. 2 UStG)du leistest an den Händler, nicht an die Kunden

Kunden in Deutschland

Verkaufst du selbst, etwa über Stripe, und bist kein Kleinunternehmer, stellst du 19 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung (§ 12 Abs. 1 UStG) und führst sie über die Voranmeldung ab. Als Kleinunternehmer entfällt die Umsatzsteuer, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 Abs. 1 UStG). Was dabei zum Umsatz zählt, prüft der Kleinunternehmer-Check.

Bei Geschäftskunden in Deutschland kommt die E-Rechnung dazu, mehr dazu unten.

Privatkunden in der EU: die 10.000-Euro-Schwelle und der One-Stop-Shop

Für Privatkunden in anderen EU-Staaten gilt grundsätzlich die Umsatzsteuer des Landes, in dem der Kunde wohnt (§ 3a Abs. 5 Satz 1 UStG). Davon gibt es eine Ausnahme für Kleine: Sitzt du nur in Deutschland und haben deine digitalen Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Staaten, zusammen mit Fernverkäufen von Waren, im Vorjahr 10.000 Euro nicht überschritten und überschreiten sie diese Grenze im laufenden Jahr nicht, bleibt es bei der deutschen Umsatzsteuer (§ 3a Abs. 5 Satz 3 UStG). Du kannst auf diese Ausnahme verzichten, bist dann aber mindestens zwei Kalenderjahre gebunden (§ 3a Abs. 5 Satz 4 und 5 UStG).

Liegst du darüber, musst du die Umsatzsteuer jedes Kundenlands berechnen. Damit du dich nicht in jedem Land registrieren musst, gibt es den One-Stop-Shop (OSS):

  • Anmelden: beim Bundeszentralamt für Steuern, vor Beginn des Quartals, ab dem du das Verfahren nutzt (§ 18j Abs. 1 UStG). Die Teilnahme gilt dann einheitlich für alle EU-Staaten.
  • Erklären: je Quartal eine Erklärung mit den Umsätzen je Land und dem jeweiligen Steuersatz, innerhalb eines Monats nach Quartalsende (§ 18j Abs. 4 UStG).
  • Zahlen: die berechnete Steuer bis zum letzten Tag des Monats nach dem Quartal, an das Bundeszentralamt (§ 18j Abs. 4 UStG).

Praktisch brauchst du dafür bei jedem Verkauf das Land des Kunden, zum Beispiel aus Rechnungsadresse und Zahlungsmittel, und den richtigen Steuersatz. Ein Werkzeug wie Stripe Tax kann die Steuer im Checkout berechnen. Verantwortlich für Erklärung und Zahlung bleibst du als Verkäufer.

Unternehmen in der EU: Reverse Charge

Verkaufst du an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat, gilt die Leistung dort als ausgeführt, wo der Kunde sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG). Die Steuer schuldet dort der Kunde. Für dich heißt das:

  1. Unternehmen erkennen: Lass dir die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden geben und prüfe sie. Das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt auf Anfrage, ob eine Nummer gültig ist und auf wen sie läuft (§ 18e UStG).
  2. Rechnung ohne Umsatzsteuer: mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, deiner und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden, ausgestellt bis zum 15. des Folgemonats (§ 14a Abs. 1 UStG).
  3. Zusammenfassende Meldung: je Quartal bis zum 25. Tag nach Quartalsende an das Bundeszentralamt für Steuern (§ 18a Abs. 2 UStG). Für Kleinunternehmer gilt das nicht (§ 18a Abs. 4 UStG).

Ohne eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geht das nicht. Du beantragst sie am einfachsten gleich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Einkäufe aus dem Ausland: Reverse Charge andersherum

Fast jedes SaaS kauft selbst im Ausland ein: Werbeanzeigen, Hosting, APIs, Tools. Kaufst du sonstige Leistungen bei einem Unternehmen in einem anderen EU-Staat oder außerhalb der EU, schuldest du die deutsche Umsatzsteuer darauf selbst (§ 13b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 UStG). Bist du regelbesteuert, ziehst du sie im selben Zug als Vorsteuer wieder ab (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG), es bleibt also bei null.

Als Kleinunternehmer ist das die große Falle: Du schuldest die Steuer genauso, darfst sie aber nicht als Vorsteuer abziehen, und du musst für den Zeitraum eine Voranmeldung abgeben (§ 18 Abs. 4a UStG). Mehr dazu im Kleinunternehmer-Check.

Merchant of Record: Paddle, Lemon Squeezy, Stripe Managed Payments

Ein Merchant of Record (MoR) verkauft dein Produkt im eigenen Namen an die Kunden. Er berechnet und zahlt die Umsatzsteuer in den Ländern der Kunden, stellt die Rechnungen aus und übernimmt meist Betrugsprüfung und Rückbuchungen. Umsatzsteuerlich verkaufst du dann nicht an hunderte Kunden in vielen Ländern, sondern an einen einzigen Geschäftskunden: den MoR.

Für deine eigene Umsatzsteuer zählt deshalb, wo der MoR sitzt (§ 3a Abs. 2 UStG):

  • Sitz außerhalb der EU: Deine Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar. Du stellst keine deutsche Umsatzsteuer in Rechnung.
  • Sitz in einem anderen EU-Staat: Reverse Charge wie oben, mit Hinweis auf der Rechnung und Zusammenfassender Meldung.
  • Sitz in Deutschland: normale deutsche Umsatzsteuer.

Welche Gesellschaft dein Vertragspartner ist, steht in den Bedingungen des Anbieters. Die Einnahmen bleiben in jedem Fall Betriebseinnahmen für Einkommen- und Gewerbesteuer.

AnbieterWas der Anbieter selbst angibt (Stand 20.10.2026)
PaddlePaddle ist laut Nutzungsbedingungen „the reseller of the Product“; Vertragspartner für Käufer außerhalb der USA ist in der Regel die Paddle.com Market Limited in London.
Lemon Squeezygehört zu Stripe. Im Beitrag „2026 Update“ vom 28.01.2026 schreibt Lemon Squeezy, man arbeite auf Stripe Managed Payments hin, wolle Nutzern einen einfachen Umzug dorthin ermöglichen und habe dafür langsameren Support und seltenere Updates in Kauf genommen. In der Fußzeile der Website steht „Sold through Link, LLC f/k/a Lemon Squeezy LLC“.
Stripe Managed PaymentsMoR-Lösung von Stripe für Unternehmen unter anderem in Deutschland. Nur für digitale Produkte wie SaaS, Software, Kurse und Downloads, nicht für Dienstleistungen wie Beratung oder Entwicklung. Kunden sehen „Link“ als Händler. Übernimmt die Umsatzsteuer in mehr als 80 Ländern; für andere Länder bleibst du zuständig.

Ob sich ein MoR lohnt, ist eine Rechenfrage: Er kostet mehr Gebühren als ein reiner Zahlungsanbieter, nimmt dir aber OSS, Steuersätze, Rechnungen und Steuern außerhalb der EU ab. Nach unserer Einschätzung lohnt er sich vor allem, wenn du viele Privatkunden in vielen Ländern hast. Verkaufst du fast nur an Unternehmen oder fast nur in Deutschland, reicht oft ein Zahlungsanbieter. Was Stripe selbst kostet, rechnet der Stripe-Gebührenrechner aus. Gebühren und Rollen von Stripe, Managed Payments, Paddle und Lemon Squeezy mit Rechenbeispiel stehen im Vergleich Stripe vs. Paddle vs. Lemon Squeezy.

E-Rechnung bei SaaS

Die Pflicht zur E-Rechnung betrifft nur Umsätze zwischen Unternehmen, die beide in Deutschland ansässig sind (§ 14 Abs. 2 UStG). Rechnungen an Privatkunden und an Kunden im Ausland sind nicht betroffen. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format nach der Norm EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1; eine PDF-Datei allein ist keine E-Rechnung.

Ab wannWas gilt
seit 01.01.2025Jedes Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer.
bis 31.12.2026Rechnungen dürfen noch auf Papier oder, mit Zustimmung des Kunden, als PDF kommen (§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG).
2027Papier oder PDF nur noch, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug (§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG).
ab 2028E-Rechnung für alle Rechnungen an Unternehmen in Deutschland.

Zwei Ausnahmen helfen vielen SaaS: Rechnungen über höchstens 250 Euro brutto (Kleinbetragsrechnungen) und Rechnungen von Kleinunternehmern dürfen immer als sonstige Rechnung verschickt werden, also auch als PDF (§ 33 und § 34a UStDV, BMF-Schreiben vom 15.10.2025). Ein Monatsabo für 49 Euro fällt darunter, ein Jahresplan für 490 Euro nicht. Fristen, Formate und was Stripe dabei kann, erklärt der Ratgeber E-Rechnung für Kleinunternehmer, Freelancer und SaaS.

Werkzeuge: Lexware Office und Co.

Für E-Rechnungen, Buchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldung brauchst du ein Programm, das XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen und E-Rechnungen einlesen kann. Ein Beispiel ist Lexware Office. Laut Preisseite kostet es regulär 7,90 Euro (S, Belege), 12,90 Euro (M, Angebote, E-Rechnungen und Mahnungen), 21,90 Euro (L, Buchhaltung, EÜR und Umsatzsteuer) oder 32,90 Euro (XL, EU-Rechnungen und API) im Monat zuzüglich Umsatzsteuer, ohne Einführungsrabatt. E-Rechnungen erstellen kannst du laut Hilfeseite ab Version M, und zwar nur an Firmenkontakte. Wer an Unternehmen in der EU verkauft, braucht für die EU-Rechnung laut Preisseite die Version XL.

Wir haben keine Partnerschaft mit Lexware und bekommen kein Geld für die Nennung. Vergleiche vor der Entscheidung, ob das Programm deinen Zahlungsanbieter anbinden kann, sonst tippst du jede Zahlung von Hand ab.

Checkliste für dein SaaS

  1. Kleinunternehmer oder nicht? Mit dem Kleinunternehmer-Check prüfen.
  2. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, wenn du an Unternehmen in der EU verkaufst oder dort einkaufst.
  3. Im Checkout Land und Kundentyp erfassen; bei Unternehmen die Nummer prüfen.
  4. EU-Privatkunden zählen: Nähern sich die Verkäufe 10.000 Euro, OSS rechtzeitig vor dem Quartal anmelden oder einen Merchant of Record nutzen.
  5. Reverse-Charge-Rechnungen und Zusammenfassende Meldung für EU-Geschäftskunden.
  6. Einkäufe im Ausland in der Voranmeldung erfassen.
  7. Ab 2027 oder 2028 E-Rechnungen an deutsche Geschäftskunden über 250 Euro.

Quellen und Stand

Alle Angaben wurden am 20. Oktober 2026 geprüft an:

Häufige Fragen

Muss ich bei SaaS-Kunden aus der EU Umsatzsteuer berechnen?

Bei Privatkunden ja: bis 10.000 Euro EU-Umsatz im Jahr die deutsche Umsatzsteuer, darüber die des Kundenlands über den One-Stop-Shop (§ 3a Abs. 5 UStG). Bei Unternehmen mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nein: Die Rechnung geht ohne Umsatzsteuer raus, der Kunde schuldet die Steuer in seinem Land (Reverse Charge).

Was ist die 10.000-Euro-Grenze bei digitalen Leistungen?

Die Summe deiner digitalen Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Staaten und deiner Fernverkäufe von Waren dorthin. Liegt sie im Vorjahr und im laufenden Jahr bei höchstens 10.000 Euro, gilt für diese Verkäufe die deutsche Umsatzsteuer (§ 3a Abs. 5 Satz 3 UStG).

Wann muss ich mich für den One-Stop-Shop registrieren?

Vor Beginn des Quartals, ab dem du das Verfahren nutzen willst, beim Bundeszentralamt für Steuern (§ 18j Abs. 1 UStG). Sinnvoll ist das, sobald deine Verkäufe an EU-Privatkunden die 10.000 Euro erreichen könnten.

Was muss auf einer Reverse-Charge-Rechnung an ein EU-Unternehmen stehen?

Der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die des Kunden. Ausstellen musst du sie bis zum 15. Tag des Monats nach der Leistung (§ 14a Abs. 1 UStG).

Brauche ich mit einem Merchant of Record noch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Oft ja. Sitzt der Merchant of Record in einem anderen EU-Staat, ist deine Leistung an ihn ein Reverse-Charge-Umsatz, für den du deine Nummer brauchst. Und für Einkäufe bei Anbietern im EU-Ausland brauchst du sie ohnehin.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für mein SaaS?

Nur für Rechnungen an Unternehmen in Deutschland. Empfangen musst du E-Rechnungen schon jetzt. Ausstellen musst du sie ab 2027; lag dein Gesamtumsatz im Vorjahr bei höchstens 800.000 Euro, erst ab 2028. Rechnungen bis 250 Euro und Rechnungen von Kleinunternehmern dürfen weiter als PDF kommen.

Ist Lemon Squeezy 2026 noch eine gute Wahl?

Lemon Squeezy schreibt selbst, dass es auf Stripe Managed Payments hinarbeitet und dafür langsameren Support und seltenere Updates in Kauf nimmt. Wer neu startet, sollte deshalb auch Stripe Managed Payments und Paddle prüfen und auf einen späteren Umzug vorbereitet sein. Das ist unsere Einschätzung, keine Aussage des Anbieters.

Alle Schritte von der Idee bis zum Exit stehen im Leitfaden für Indie Hacker, die Begriffe im Lexikon.

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