Gründungszuschuss und EXIST: Förderung für Software-Gründer

Gründungszuschuss nach § 93 SGB III und EXIST-Gründungsstipendium: wer gefördert wird, wie viel es gibt und wie der Antrag läuft.

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Thema: Freelancing & Business · SaaS & Side Projects

Inhalt (5 Abschnitte)
Gründungszuschuss und EXIST: Förderung für Software-Gründer

Kurzantwort: Für Software-Gründer gibt es zwei große Zuschüsse, die du nicht zurückzahlst. Den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit bekommst du, wenn du dich aus der Arbeitslosigkeit hauptberuflich selbstständig machst und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hast: sechs Monate dein Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach bis zu neun Monate 300 Euro (§§ 93, 94 SGB III). Das EXIST-Gründungsstipendium fördert innovative Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein Jahr lang mit 1.000 bis 3.000 Euro im Monat je Person, plus Sachausgaben und Coaching. Beide sind Ermessens- bzw. Antragsleistungen: Ohne Antrag vor dem Start gibt es nichts.

Stand: 20. Oktober 2026. Grundlage sind §§ 93, 94, 138, 155 und 324 SGB III, § 16b SGB II und § 3 EStG auf gesetze-im-internet.de sowie die Programmseite des Projektträgers Jülich zum EXIST-Gründungsstipendium (ptj.de) und exist.de, abgerufen an diesem Tag. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Die beiden Programme im Vergleich

GründungszuschussEXIST-Gründungsstipendium
Für wenArbeitslose mit Anspruch auf ArbeitslosengeldStudierende, Absolventen und Forschende mit Hochschulbezug
Voraussetzungnoch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld, hauptberufliche Selbstständigkeitinnovatives Gründungsvorhaben, Gründungsnetzwerk einer Hochschule
Höhe6 Monate Arbeitslosengeld + 300 €, danach bis zu 9 Monate 300 €1.000 bis 3.000 € im Monat je Person, 12 Monate
DazunichtsSachausgaben bis 10.000 € (Teams bis 30.000 €), 5.000 € Coaching, 150 € je Kind
Rechtsanspruchnein, Ermessen der Agentur für Arbeitnein, Auswahl über den Antrag
Antragbei der Agentur für Arbeit, vor dem Startgemeinsam mit dem Gründungsnetzwerk der Hochschule

Gründungszuschuss: die Voraussetzungen

Den Gründungszuschuss „können“ Arbeitnehmer erhalten, die durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden (§ 93 Abs. 1 SGB III). Es ist also eine Ermessensleistung, kein Anspruch. Dazu musst du:

  1. bis zum Start Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, und zwar noch für mindestens 150 Tage (§ 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III),
  2. die Tragfähigkeit deiner Gründung nachweisen, mit der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, etwa einer IHK, einer Kammer, eines Fachverbands oder eines Kreditinstituts (§ 93 Abs. 2 Satz 2 SGB III),
  3. darlegen, dass du die Kenntnisse und Fähigkeiten für die Selbstständigkeit hast (§ 93 Abs. 2 Nr. 3 SGB III).

Ausgeschlossen ist der Zuschuss, wenn deine letzte Gründungsförderung nach dem SGB III weniger als 24 Monate zurückliegt (§ 93 Abs. 4 SGB III), und ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 93 Abs. 5 SGB III).

Wie viel du bekommst

In den ersten sechs Monaten bekommst du den Betrag, den du zuletzt als Arbeitslosengeld bezogen hast, plus 300 Euro im Monat für die soziale Absicherung (§ 94 Abs. 1 SGB III). Danach kann die Agentur für Arbeit weitere neun Monate 300 Euro zahlen, wenn du belegst, dass du geschäftlich aktiv bist (§ 94 Abs. 2 SGB III).

Beispiel: 1.800 € Arbeitslosengeld im Monatim MonatSumme
Phase 1, sechs Monate2.100 €12.600 €
Phase 2, bis zu neun Monate300 €2.700 €
Höchstens15.300 €

Der Antrag: Reihenfolge entscheidet

Leistungen der Arbeitsförderung gibt es nur, wenn du sie beantragst, bevor das Ereignis eintritt, für das sie gezahlt werden (§ 324 Abs. 1 SGB III). Melde dein Gewerbe also nicht an und schreib keine erste Rechnung, bevor du mit der Agentur für Arbeit gesprochen und den Antrag gestellt hast. Der übliche Ablauf:

  1. Mit der Vermittlungsfachkraft über die Gründungsidee sprechen und die Antragsunterlagen holen.
  2. Businessplan mit Finanzplanung schreiben, siehe Nebenprojekt zu Einnahmen und den Stundensatz-Rechner für deine Kalkulation.
  3. Stellungnahme der fachkundigen Stelle einholen, zum Beispiel bei der IHK.
  4. Antrag mit Unterlagen abgeben, dann das Gewerbe anmelden oder dich beim Finanzamt melden. Wie, steht im Ratgeber Gewerbe anmelden oder freiberuflich?

Nebenbei testen, solange du Arbeitslosengeld bekommst

Eine Selbstständigkeit unter 15 Stunden in der Woche beendet die Arbeitslosigkeit nicht (§ 138 Abs. 3 SGB III). Den Gewinn daraus rechnet die Agentur aber auf dein Arbeitslosengeld an, nach einem Freibetrag von 165 Euro im Monat; bei Selbstständigen gelten pauschal 30 Prozent der Einnahmen als Betriebsausgaben, wenn du nicht höhere nachweist (§ 155 Abs. 1 SGB III). So lässt sich ein Produkt anlaufen, bevor du es hauptberuflich machst.

Bekommst du kein Arbeitslosengeld, sondern Grundsicherung, ist statt des Gründungszuschusses das Einstiegsgeld des Jobcenters möglich, für höchstens 24 Monate (§ 16b SGB II). Auch das ist eine Ermessensleistung.

EXIST-Gründungsstipendium: Förderung aus der Hochschule

EXIST ist das Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums für innovative Gründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Das Gründungsstipendium unterstützt laut Projektträger Jülich die Entwicklung eines Produkts oder einer Dienstleistung und den Businessplan bis zur Gründung.

Wer gefördert wird

Laut Programmseite des Projektträgers:

  • Wissenschaftler aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
  • Absolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter bis fünf Jahre nach Abschluss oder Ausscheiden,
  • Studierende als Teil eines Gründungsteams, wenn sie bei Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums geschafft haben,
  • Teams mit höchstens drei Personen; eine davon darf statt Hochschulabschluss einen qualifizierten Berufsabschluss haben oder einen Abschluss, der länger als fünf Jahre zurückliegt.

Die Idee muss innovativ sein. Eine weitere Agentur-Website oder ein Standard-Shop reicht in der Regel nicht, eine neue Technologie oder ein technisch anspruchsvolles Produkt eher.

Wie viel es gibt

PostenBetrag
Promovierte Gründer3.000 € im Monat
Absolventen mit Hochschulabschluss2.500 € im Monat
Teammitglieder mit Berufsabschluss2.000 € im Monat
Studierende1.000 € im Monat
Kinderzuschlag150 € im Monat je Kind, für das Unterhalt gezahlt wird
Sachausgabenbis 10.000 €, Teams bis 30.000 €
Coaching5.000 €
Dauer12 Monate

Ein Team aus zwei Absolventen und einer Studentin kommt so auf (2 × 2.500 € + 1.000 €) × 12 = 72.000 Euro Stipendium, dazu bis zu 30.000 Euro Sachausgaben und das Coaching. Einreichen lässt sich laut Projektträger bis zum 31. Dezember 2029.

So läuft der Antrag

Der erste Schritt führt immer zum Gründungsnetzwerk deiner Hochschule oder Forschungseinrichtung. Dort klärst du, ob dein Vorhaben passt, und bereitest den Antrag gemeinsam mit dem Netzwerk vor; betreut wird das Programm vom Projektträger Jülich. Ob dein Team die formalen Voraussetzungen erfüllt, prüft vorab der „EGS Check“ auf exist.de.

Was beide Programme nicht leisten

  • Sie ersetzen keine Kunden. Der Gründungszuschuss deckt 15 Monate ab, EXIST ein Jahr. Bis dahin braucht dein Produkt zahlende Nutzer, siehe Die ersten 100 Nutzer ohne Werbebudget.
  • Die Krankenversicherung zahlst du ab dem Start selbst. Was netto übrig bleibt, rechnet der Brutto-Netto-Rechner für Selbstständige.
  • Weitere Programme von Bund, Ländern und EU, etwa Darlehen und regionale Zuschüsse, listet die Förderdatenbank des Bundes unter foerderdatenbank.de.

Alle Etappen von der Idee bis zum Exit zeigt der Indie-Hacker-Leitfaden.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Nein. Das Gesetz sagt, dass Arbeitslose ihn erhalten „können“ (§ 93 Abs. 1 SGB III). Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich den Gründungszuschuss nach einer Kündigung beantragen?

Ja, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und bei der Gründung noch mindestens 150 Tage übrig sind. Solange eine Sperrzeit läuft, etwa nach eigener Kündigung, wird er nicht gezahlt (§ 93 Abs. 3 SGB III). Achte darauf, dass danach noch 150 Tage Arbeitslosengeld übrig sind.

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein, er ist ein Zuschuss. Er ist einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 2 Buchstabe a EStG). Die Agentur für Arbeit kann aber verlangen, dass du für die zweite Phase deine Geschäftstätigkeit belegst.

Gibt es EXIST auch ohne Hochschule?

Nein. Gefördert werden Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen, und der Antrag läuft über deren Gründungsnetzwerk. Absolventen können sich bis fünf Jahre nach dem Abschluss bewerben.

Kann ich Gründungszuschuss und EXIST kombinieren?

Das Stipendium sichert den Lebensunterhalt, der Gründungszuschuss ebenfalls. Wer EXIST bekommt, ist in der Regel nicht gleichzeitig arbeitslos mit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Kläre Einzelfälle vorab mit Agentur und Projektträger.

Wie viel Gründungszuschuss bekomme ich?

Sechs Monate dein letztes Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach bis zu neun Monate 300 Euro (§ 94 SGB III). Bei 1.800 Euro Arbeitslosengeld sind das höchstens 15.300 Euro.

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