Widerruf, AGB und Abo-Kündigung für digitale Produkte und SaaS
Downloads, Kurse oder SaaS-Abos an Verbraucher: wann das Widerrufsrecht erlischt, Widerrufs- und Kündigungsbutton, Laufzeiten in AGB, Update-Pflicht.
Inhalt (9 Abschnitte)
Kurzantwort: Verkaufst du online an Verbraucher, haben sie 14 Tage Widerrufsrecht (§ 312g, § 355 BGB). Bei Downloads, E-Books und Videokursen erlischt es, sobald du lieferst, wenn der Kunde dem sofortigen Beginn ausdrücklich zugestimmt, den Verlust des Widerrufsrechts bestätigt und eine Bestätigung bekommen hat (§ 356 Abs. 6 BGB). Ein SaaS-Abo ist dagegen eine digitale Dienstleistung: Der Kunde kann innerhalb der Frist widerrufen und zahlt dann in der Regel anteilig für die genutzte Zeit. Seit dem 19. Juni 2026 brauchst du dafür einen Widerrufsbutton (§ 356a BGB), für Abos zusätzlich einen Kündigungsbutton (§ 312k BGB). Für Laufzeiten in AGB gilt bei regelmäßigen Leistungen: höchstens zwei Jahre Bindung, Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist (§ 309 Nr. 9 BGB).
Stand: 20. Oktober 2026. Grundlage sind §§ 305, 309, 312f, 312g, 312j, 312k, 327 bis 327r, 355, 356, 356a und 357a BGB auf gesetze-im-internet.de und Art. 2 Nr. 6 der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU in der konsolidierten Fassung auf EUR-Lex, abgerufen an diesem Tag. Keine Rechtsberatung.
Gilt das für dich?
Die Regeln in diesem Artikel schützen Verbraucher. Verkaufst du nur an Unternehmen (B2B), gelten Widerrufsrecht, Widerrufsbutton und die strengen AGB-Grenzen aus § 309 BGB nicht. Viele SaaS verkaufen aber an beide; dann musst du den Verbraucherfall abdecken oder Verbraucher wirksam ausschließen.
Verkaufst du über den App Store oder einen Merchant of Record wie Paddle oder Lemon Squeezy, ist die Plattform Verkäufer gegenüber dem Kunden und regelt Widerruf und Erstattung in ihren eigenen Bedingungen. Den Unterschied erklärt der Vergleich Stripe, Paddle oder Lemon Squeezy.
Digitaler Inhalt oder digitale Dienstleistung?
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten digitaler Produkte (§ 327 Abs. 2 BGB):
| Digitale Inhalte | Digitale Dienstleistungen | |
|---|---|---|
| Was | Daten, die erstellt und bereitgestellt werden | Dienste, mit denen der Kunde Daten erstellt, verarbeitet, speichert oder darauf zugreift |
| Beispiele | E-Book, Template, Download, aufgezeichneter Videokurs, Lizenzschlüssel | SaaS, Cloud-Speicher, Web-App mit Konto |
| Widerruf erlischt | mit Beginn der Lieferung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (§ 356 Abs. 6) | erst, wenn die Leistung vollständig erbracht ist (§ 356 Abs. 5) |
| Bei Widerruf | kein Wertersatz (§ 357a Abs. 3) | anteiliger Wertersatz möglich (§ 357a Abs. 2) |
Dass eine digitale Dienstleistung für das Widerrufsrecht als Dienstleistung zählt, steht in der EU-Richtlinie, die diese Regeln vorgibt: Ein Dienstleistungsvertrag umfasst auch die Erbringung einer digitalen Dienstleistung (Art. 2 Nr. 6 RL 2011/83/EU).
Downloads und Kurse: das Widerrufsrecht wirksam beenden
Bei digitalen Inhalten gegen Geld erlischt das Widerrufsrecht nur, wenn alle vier Punkte erfüllt sind (§ 356 Abs. 6 Nr. 2 BGB):
- Du hast mit der Lieferung begonnen.
- Der Kunde hat ausdrücklich zugestimmt, dass du vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnst.
- Der Kunde hat bestätigt, dass er weiß, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert.
- Du hast ihm eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger geschickt, etwa per E-Mail, in der Zustimmung und Bestätigung festgehalten sind (§ 312f Abs. 3 BGB).
In der Praxis heißt das: eine nicht vorausgewählte Checkbox im Checkout mit beiden Erklärungen und eine Bestellbestätigung per Mail, die sie wiederholt. Fehlt etwas davon, kann der Kunde 14 Tage lang widerrufen, und du schuldest die Erstattung, ohne Wertersatz verlangen zu können (§ 357a Abs. 3 BGB).
SaaS-Abos: Widerruf mit Wertersatz
Bei einer digitalen Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn du sie vollständig erbracht hast (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Bei einem Monats- oder Jahresabo ist das innerhalb von 14 Tagen nicht der Fall. Der Kunde kann also widerrufen. Hat er ausdrücklich verlangt, dass du schon vor Ablauf der Frist startest, und hast du ihn ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und den Wertersatz informiert, schuldet er Wertersatz für die Zeit bis zum Widerruf, berechnet nach dem vereinbarten Preis (§ 357a Abs. 2 BGB).
Beispiel: Ein Jahresabo für 120 Euro, widerrufen nach 10 Tagen. Erstattet werden etwa 120 € − 10/365 × 120 € ≈ 116,71 €.
Die Buttons: Bestellen, Widerrufen, Kündigen
| Button | Beschriftung | Pflicht seit | Vorschrift |
|---|---|---|---|
| Bestellbutton | „zahlungspflichtig bestellen“ oder eindeutig gleichbedeutend | 2012 | § 312j Abs. 3 BGB |
| Widerrufsbutton | „Vertrag widerrufen“, dann „Widerruf bestätigen“ | 19.06.2026 | § 356a BGB |
| Kündigungsbutton | „Verträge hier kündigen“, dann „jetzt kündigen“ | 2022 | § 312k BGB |
Bestellbutton: Ohne die richtige Beschriftung kommt der Vertrag mit dem Verbraucher gar nicht zustande (§ 312j Abs. 4 BGB). Andere Wörter gehen nur, wenn sie die Zahlungspflicht genauso eindeutig ausdrücken; „Weiter“ oder „Anmelden“ tun das nicht.
Widerrufsbutton: Wird der Vertrag über eine Website oder App geschlossen, muss der Kunde dort während der Widerrufsfrist ständig, hervorgehoben und leicht zugänglich eine Widerrufsfunktion finden (§ 356a Abs. 1 BGB). Er gibt Namen, Vertrag und Kontaktweg an, bestätigt mit „Widerruf bestätigen“, und du schickst unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit (§ 356a Abs. 2 bis 4 BGB). Eingeführt wurde die Pflicht mit dem Gesetz vom Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28), sie gilt seit dem 19. Juni 2026.
Kündigungsbutton: Kann ein Verbraucher auf deiner Website ein Abo abschließen, muss er es dort auch kündigen können: über einen ständig verfügbaren Button „Verträge hier kündigen“, der direkt zu einer Bestätigungsseite führt. Dort gibt er an, welchen Vertrag er wie und zu wann kündigt und wohin die Bestätigung geht, und klickt „jetzt kündigen“ (§ 312k Abs. 2 BGB). Du bestätigst die Kündigung sofort in Textform mit Datum, Uhrzeit und Vertragsende (§ 312k Abs. 4 BGB).
AGB für Abos: was erlaubt ist
AGB gelten nur, wenn du beim Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist, der Kunde sie zumutbar lesen kann und einverstanden ist (§ 305 Abs. 2 BGB). Im Checkout heißt das: Link auf die AGB direkt am Bestellbutton.
Bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sind gegenüber Verbrauchern diese Klauseln unwirksam (§ 309 Nr. 9 BGB):
- eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren,
- eine stillschweigende Verlängerung, außer auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat,
- eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit.
Ob ein SaaS-Abo als regelmäßige Dienstleistung unter diese Regel fällt, ist nicht abschließend geklärt, denn Gerichte haben Software-Nutzung über das Internet auch schon als Miete eingeordnet. Wer auf der sicheren Seite bleiben will, hält sich daran: Jahresabo, danach monatlich kündbar, statt automatischer Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Updates und Änderungen: §§ 327 ff. BGB
Seit 2022 gelten für digitale Produkte an Verbraucher eigene Regeln zu Mängeln und Updates (§§ 327 bis 327u BGB):
- Update-Pflicht: Du musst Updates bereitstellen, die nötig sind, damit das Produkt vertragsgemäß bleibt, auch Sicherheitsupdates, und den Kunden darüber informieren. Bei einem Abo gilt das für die ganze Laufzeit (§ 327f Abs. 1 BGB).
- Änderungen am Produkt: Über das Nötige hinaus darfst du ein Abo-Produkt nur ändern, wenn der Vertrag das mit einem triftigen Grund vorsieht, für den Kunden keine Kosten entstehen und du ihn klar informierst (§ 327r Abs. 1 BGB). Verschlechtert die Änderung den Zugang oder die Nutzbarkeit mehr als unerheblich, musst du rechtzeitig vorher auf einem dauerhaften Datenträger informieren, und der Kunde kann binnen 30 Tagen kostenlos kündigen (§ 327r Abs. 2 und 3 BGB).
Ein Feature zu streichen oder hinter einen teureren Plan zu verschieben ist also gegenüber Bestandskunden nicht ohne Weiteres möglich. Plane Preis- und Planänderungen deshalb so, dass Bestandskunden ihren Umfang behalten.
Checkliste für den Checkout
- Bestellbutton „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine gleich eindeutige Formulierung
- AGB und Widerrufsbelehrung direkt am Button verlinkt
- Bei Downloads und Kursen: Checkbox für sofortigen Beginn und Verlust des Widerrufsrechts, nicht vorausgewählt
- Bestätigungsmail mit Vertragsinhalt und den Erklärungen aus dem Checkout
- Widerrufsbutton während der Frist im Kundenkonto und auf der Website
- Bei Abos: Kündigungsbutton, ständig erreichbar, Bestätigung per Mail
- Laufzeiten nach § 309 Nr. 9 BGB, nach der Erstlaufzeit monatlich kündbar
- Impressum und Datenschutzerklärung, siehe Impressum für App, SaaS und Side Project
Mehr Punkte für den Start stehen in der Launch-Checkliste.
Häufige Fragen
Haben Kunden bei digitalen Produkten ein Widerrufsrecht?
Ja, Verbraucher haben bei Online-Käufen grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht (§ 312g, § 355 BGB). Bei Downloads und anderen digitalen Inhalten erlischt es mit Beginn der Lieferung, wenn der Kunde zugestimmt, den Verlust bestätigt und eine Bestätigung bekommen hat (§ 356 Abs. 6 BGB).
Kann ich das Widerrufsrecht bei SaaS ausschließen?
Nicht vollständig. Ein SaaS-Abo ist eine digitale Dienstleistung, bei der das Widerrufsrecht erst mit vollständiger Erbringung erlischt (§ 356 Abs. 5 BGB). Hat der Kunde den sofortigen Start verlangt und wurde er richtig informiert, zahlt er bei Widerruf aber anteilig für die genutzte Zeit (§ 357a Abs. 2 BGB).
Brauche ich einen Widerrufsbutton?
Ja, wenn Verbraucher bei dir über eine Website oder App Verträge abschließen. Seit dem 19. Juni 2026 musst du während der Widerrufsfrist eine Funktion „Vertrag widerrufen“ anbieten (§ 356a BGB). Ist das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten schon erloschen, gibt es nichts mehr zu widerrufen.
Was passiert ohne Kündigungsbutton?
Fehlen Button oder Bestätigungsseite, kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit und ohne Frist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Dazu kommen Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbraucherverbände.
Darf sich mein Jahresabo automatisch verlängern?
Bei regelmäßigen Leistungen an Verbraucher nur auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat (§ 309 Nr. 9 Buchstabe b BGB). Ob ein SaaS-Abo darunter fällt, ist nicht abschließend geklärt; sicher ist die monatliche Kündbarkeit nach der Erstlaufzeit.
Muss ich für ein verkauftes Produkt Updates liefern?
Ja, bei Verbrauchern die Updates, die das Produkt vertragsgemäß und sicher halten, bei einem Abo für die gesamte Laufzeit (§ 327f BGB). Neue Funktionen schuldest du nicht.