Impressum für App, SaaS und Side Project: wer es braucht und was hineingehört
Impressumspflicht nach § 5 DDG für Entwickler: SaaS, App Store, Discord, GitHub und Side Projects ohne Gewerbe. Mit Checkliste, Adressfrage und Folgen.
Inhalt (9 Abschnitte)
Kurzantwort: Bietest du eine App, ein SaaS oder ein Side Project geschäftsmäßig an, brauchst du ein Impressum nach § 5 DDG, ob mit oder ohne Gewerbeanmeldung. Hinein gehören mindestens dein Name, eine Anschrift, unter der du erreichbar bist, deine E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg, bei GmbH oder UG dazu Rechtsform, Geschäftsführer und Registereintrag. Auch ein kostenloses, öffentliches Projekt braucht nach § 18 Abs. 1 MStV Name und Anschrift, solange es nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Stand: 20. Oktober 2026. Grundlage sind § 5 und § 33 DDG auf gesetze-im-internet.de, § 18 MStV, die Seite „Impressum im Internet“ der IHK für München und Oberbayern und Apples Hilfeseite zu den Händlerpflichten nach dem Digital Services Act, abgerufen an diesem Tag. Keine Rechtsberatung.
Wer ein Impressum braucht
Zwei Gesetze verlangen Angaben zum Anbieter, mit unterschiedlicher Schwelle:
- § 5 DDG gilt für „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste“. Das Digitale-Dienste-Gesetz hat am 14. Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst; die Impressumspflicht steht laut IHK „nahezu unverändert“ jetzt in § 5 DDG statt in § 5 TMG.
- § 18 Abs. 1 MStV (Medienstaatsvertrag) gilt für alle Angebote, „die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“, und verlangt Name und Anschrift.
Die IHK zählt ausdrücklich Websites, Apps, Blogs und Social-Media-Auftritte dazu, sobald sie geschäftlich oder „jedenfalls nicht rein privat“ sind.
| Dein Projekt | Impressum? | Grundlage |
|---|---|---|
| SaaS mit Bezahlplan | ja, vollständig | § 5 DDG |
| App im App Store mit Preis, In-App-Käufen oder Werbung | ja, vollständig; dazu die Händlerangaben bei Apple | § 5 DDG, Art. 30 und 31 DSA |
| kostenloses Side Project, das später Geld bringen soll, etwa über Werbung, Partnerlinks oder einen Bezahlplan | nach unserer Einschätzung ja, vollständig | § 5 DDG |
| öffentlicher Blog oder Projektseite ohne Geschäft | Name und Anschrift | § 18 Abs. 1 MStV |
| Blog mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, etwa Nachrichten | zusätzlich ein Verantwortlicher mit Name und Anschrift | § 18 Abs. 2 MStV |
| Seite nur für Familie und Freunde | nein | § 18 Abs. 1 MStV |
Ohne Gewerbe: gilt das trotzdem?
Ja. Die Pflicht hängt am Angebot, nicht an der Gewerbeanmeldung. Ein Side Project, das du nebenbei ohne Gewerbeschein betreibst, ist trotzdem geschäftsmäßig, sobald du damit Geld verdienen willst. Ob du ein Gewerbe anmelden musst, ist eine eigene Frage; die Antwort steht im Ratgeber Gewerbe anmelden oder freiberuflich?.
Checkliste: was ins Impressum gehört
Nach § 5 Abs. 1 DDG, jeweils nur, soweit es auf dich zutrifft:
- Name als Einzelperson mit Vor- und Nachnamen, als Firma mit dem vollen Firmennamen samt Rechtsform (Nr. 1).
- Anschrift, unter der du niedergelassen bist (Nr. 1). Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
- Vertretungsberechtigte bei GmbH und UG, also die Geschäftsführer (Nr. 1). Nennst du das Stammkapital, musst du auch ausstehende Einlagen angeben.
- Schnelle elektronische Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse (Nr. 2). Die IHK empfiehlt Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
- Register und Registernummer, etwa Handelsregister mit Amtsgericht bei GmbH, UG und eingetragenem Kaufmann (Nr. 4).
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, aber nur, wenn du eine hast (Nr. 6). Die Steuernummer gehört laut IHK nicht hinein.
- Aufsichtsbehörde, wenn deine Tätigkeit eine behördliche Zulassung braucht (Nr. 3), und Kammer und Berufsbezeichnung bei reglementierten Berufen (Nr. 5). Für die meisten Software-Projekte entfällt beides.
- Hinweis auf Abwicklung oder Liquidation bei GmbH oder UG in Auflösung (Nr. 7).
Laut IHK musst du das Gesetz nicht nennen. Ein „Impressum nach § 5 TMG“ ist also kein Fehler im Inhalt, nur veraltet.
Die Anschrift: Wohnung, Postfach oder Coworking?
Das ist für die meisten Indie Hacker die eigentliche Frage. Die IHK verlangt eine ladungsfähige Anschrift, „wo der Betreiber der Website persönlich angetroffen werden kann“. Ein Postfach oder ein Bürodienst, der nur Post annimmt, genügt nicht. Coworking Spaces oder virtuelle Büros erfüllen die Vorgaben laut IHK nicht, „wenn man dort nie persönlich angetroffen wird“.
Wer allein von zu Hause arbeitet, landet deshalb oft bei der eigenen Wohnadresse. Ein Ausweg ist ein Büro oder Coworking-Platz, an dem du tatsächlich arbeitest. Eine Gründung als UG oder GmbH ändert an der Frage wenig, denn auch die Firma braucht eine Anschrift, unter der sie niedergelassen ist.
Wo das Impressum stehen muss
Das Gesetz verlangt, dass die Angaben „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ sind und „ständig verfügbar“ bleiben (§ 5 Abs. 1 DDG). Konkrete Plattformen nennt es nicht. Unsere Einschätzung für die üblichen Orte:
| Ort | So machst du es |
|---|---|
| Website und Landingpage | Link „Impressum“ in der Fußzeile jeder Seite |
| SaaS | zusätzlich im eingeloggten Bereich, etwa im Menü oder in der Fußzeile der App |
| App | in der App selbst, etwa unter Einstellungen oder Über, und als Link auf deiner Website |
| App Store | Händlerangaben bei Apple (nächster Abschnitt) und die Website mit Impressum im Eintrag |
| Discord-Server deines Produkts | Link zum Impressum in der Serverbeschreibung oder in einem Info-Kanal, den alle sehen |
| GitHub | bei einem geschäftlichen Projekt Link im Profil oder in der README; eine reine Hobby-Bibliothek braucht nach unserer Einschätzung keins |
| Social-Media-Profile | Link im Profil, wenn das Profil dein Produkt bewirbt (die IHK zählt Social-Media-Auftritte ausdrücklich dazu) |
App Store: Händlerstatus nach dem Digital Services Act
Für Apps im App Store der EU kommt eine zweite Pflicht dazu. Nach Art. 30 und 31 des Digital Services Act muss Apple die Kontaktdaten aller Händler („Trader“) prüfen und auf der App-Store-Seite anzeigen: Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Ob du Händler bist, musst du laut Apple selbst einschätzen. Für den Händlerstatus sprechen laut Apples Hilfeseite unter anderem:
- Einnahmen aus der App, etwa durch In-App-Käufe, einen Preis oder Werbung,
- Werbung für Produkte oder Dienste gegenüber Verbrauchern,
- eine Registrierung für die Umsatzsteuer,
- dass du die App im Rahmen deines Gewerbes oder Berufs entwickelst.
Wer als Hobby ohne Absicht zur Vermarktung entwickelt, ist laut Apple womöglich kein Händler. Dann weist Apple Kunden in der EU darauf hin, dass für Käufe von dir keine Verbraucherrechte gelten.
Die Händlerangaben bei Apple ersetzen nach unserer Einschätzung nicht das Impressum in der App und auf deiner Website. Einzelentwickler dürfen Apple auch ein Postfach angeben; für das Impressum genügt ein Postfach laut IHK nicht.
Was passiert ohne Impressum?
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro (§ 33 DDG). In der Praxis werden solche Verstöße laut IHK „fast nie“ als Ordnungswidrigkeit verfolgt, sondern mit einer kostenpflichtigen Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbraucherschützer.
Generatoren und Muster
Musterformulierungen findest du im Merkblatt „Pflichtangaben im Internet-Impressum“ der IHK für München und Oberbayern. Impressum-Generatoren bieten zum Beispiel Anwalts- und Rechtsportale an. Prüfe das Ergebnis gegen die Checkliste oben, besonders Anschrift, Register und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Einen eigenen Mustertext geben wir bewusst nicht vor.
Neben dem Impressum braucht fast jede Website eine Datenschutzerklärung. Was hineingehört, steht in der DSGVO-Checkliste für Websites, wann du einen Cookie-Banner brauchst, im Ratgeber Cookie-Banner nach TDDDG.
Häufige Fragen
Brauche ich für ein Side Project ohne Gewerbe ein Impressum?
Ja, wenn das Projekt geschäftsmäßig ist, etwa weil es einen Bezahlplan, Werbung oder Partnerlinks hat (§ 5 DDG). Auch ohne Geschäft verlangt § 18 Abs. 1 MStV Name und Anschrift, solange das Angebot nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
Muss ich meine Privatadresse angeben?
Du brauchst eine ladungsfähige Anschrift, unter der du persönlich angetroffen werden kannst. Ein Postfach reicht laut IHK nicht, ein Coworking Space oder virtuelles Büro nur, wenn du dort tatsächlich arbeitest. Für viele Einzelentwickler ist das die Wohnadresse.
Ist eine Telefonnummer Pflicht?
Das Gesetz verlangt Angaben für eine „schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation“ einschließlich E-Mail-Adresse (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG). Die IHK empfiehlt Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Braucht meine App ein eigenes Impressum?
Die App braucht die Angaben in der App selbst oder einen Link dorthin, der ständig erreichbar ist. Im App Store der EU zeigt Apple zusätzlich deine Händlerangaben, wenn du als Händler eingestuft bist.
Muss ich „Impressum nach § 5 DDG“ statt „§ 5 TMG“ schreiben?
Laut IHK besteht keine Pflicht, das Gesetz zu nennen. Wer es nennt, sollte es auf § 5 DDG aktualisieren.
Was kostet ein fehlendes Impressum?
Das Gesetz sieht ein Bußgeld bis 50.000 Euro vor (§ 33 DDG). Häufiger ist laut IHK eine kostenpflichtige Abmahnung.